Von Julian Korb, Hanna Bolte und Lucas Maier
Dass die Bundesnetzagentur ein eigenständiges Verfahren zur Reform der Industrienetzentgelte auf Eis legt, ist in der chemischen Industrie mit Erleichterung aufgefasst worden. "Wir sind als Branche nicht einfach mal abschaltbar, runterfahrbar, wenn kein Strom da ist und dann anschließend wieder anfahrbar", sagte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), auf Nachfrage der ZfK. Das sei in anderen Branchen möglich, mit den "hochkomplexen Anlagen" und aus "vielerlei Gründen", aber nicht in der chemischen Industrie.
Konkret hätten Unternehmen durch die Reform "erhebliche Kostenbelastungen" gedroht. Bei der Entscheidung des Präsidiums der Bundesnetzagentur habe "sicherlich auch die neue Bundesregierung eine Rolle gespielt", mutmaßte der Verbandsvertreter.
Branche sieht anstrengende Diskussionen
Große Entrup nannte das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angekündigte Energiewende-Monitoring "extrem wichtig". Erst wenn die Ergebnisse vorlägen, könne man "über Flexibilisierungsmaßnahmen reden". Den bisherigen Prozess mit der Netzagentur beschrieb er als "extrem gut", die Diskussion sei aber auch "extrem anstrengend" gewesen.
Die Bundesnetzagentur hatte am Mittwoch erklärt, dass künftig nicht mehr die vierte Beschlusskammer für die Reform der Industrienetzentgelte zuständig sein wird. Stattdessen soll das Verfahren in der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik, kurz "Agnes" genannt, aufgehen. Als Grund nannte die Behörde, dass beide Verfahren zeitlich stark "überlappen" würden. Industrienetzentgelte sollen nun in einer eigenständigen Anhörung im Agnes-Verfahren adressiert werden.
Veröffentlichung mehrfach verschoben
Damit wechselt die Zuständigkeit für das Verfahren hin zur Großen Beschlusskammer Energie. Der Zeitplan für die Reform könnte sich so verzögern. Ursprünglich wollte die Behörde die zugrundeliegende Regelung nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bis Anfang Januar überarbeiten. Dieses Ziel dürfte nicht mehr zu halten sein. Die aktuelle Regelung läuft noch bis Ende 2028.
Schon zuvor hatte die Bonner Regulierungsbehörde die Veröffentlichung des Entwurfs mehrfach verschoben. Hintergrund dürfte auch der massive Widerstand gegen die Reform aus Teilen der Industrie sein. Auf ZfK-Nachfrage sieht die Netzagentur darin aber keinen Rückzieher.
"Das Diskussionspapier der Bundesnetzagentur zu AgNeS und insbesondere die Rückmeldungen auf dem Workshop haben gezeigt, dass mehr Flexibilität und Dynamik in den Netzentgelten allgemein begrüßt werden und energiewirtschaftlich auf der Tagesordnung stehen", so eine Sprecherin. Die bisherigen Ideen soll deshalb im Agnes-Verfahren "weiterentwickelt und dort gebündelt" werden.
Unflexibles Privileg
Nach der bisherigen Regelung in der StromNEV werden stromintensive Unternehmen mit einem großen Stromverbrauch dazu angereizt, in mindestens 7000 Stunden im Jahr gleichmäßig viel Strom zu verbrauchen. Kritiker sagen, dies verhindere eine Flexibilisierung des Verbrauches. Stimmen aus der Industrie argumentieren, dass die meisten Unternehmen nicht genügend Spielraum hätten, um ihre Produktion in Zeiten mit günstigem Strom zu verlagern oder Prozesse bei hohen Strompreisen zu unterbrechen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hatte zuletzt öffentlich an dem Verfahren festgehalten. Die Behörde entscheidet nach europäischer Rechtsprechung dabei weitestgehend autonom, was in Teilen der Branche als kritisch gesehen wird.
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