Sonne und Wind: Zugpferde der Energiewende

Sonne und Wind: Zugpferde der Energiewende

Bild: © lovelyday12/AdobeStock

Viele Firmen kämpfen durch die Folgen der Corona-Epedemie ums Überleben, auch die Erneuerbare-Energie-Wirtschaft könnte es treffen. Um Projektierer nicht zusätzlich zu belasten, lässt die Bundesnetzagentur für kommende Ausschreibungen und bereits bezuschlagte Projekte Pragmatismus walten.

Die Zuschlagsentscheidungen für kommende Ausschreibungen, egal ob für Wind, PV, Biomasse oder KWK, sollen zunächst nicht im Internet bekannt gegeben werden, heißt es von der BNetzA. Damit beginnen die Fristen für z.B. die Realisierung der Anlagen, Pönale und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der aktuellen Lage soll dies nachgeholt werden, heißt es weiter aus Bonn.

Formlose Anträge für Fristverlängerung

Ausnahmen werden für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen, gemacht. Ein formloser Antrag dazu reicht der Bundesbehörde.

Auch die Realisierungsfristen für bereits bezuschlagte Gebote werden angepasst: Eine Fristverlängerungen für Windkraftanlagen an Land und Biomasseanlagen werden von der BNetzA unbürokratisch gewährt. Dazu muss lediglich ein formloser Antrag per E-Mail mit der Benennung von Gründen, die zur Verzögerung führen, an die BNetzA gestellt werden.

Keine Ausnahme für KWK

Projektierer von Solaranlagen können eine Zahlungsberichtigung vor der Inbetriebnahme der Anlage beantragen, soweit die geplante Anlage im Marktstammdatenregister erfasst ist, sodass der Zuschlag nicht verfällt. Auch hier sind Gründe für die Verzögerung anzugeben. Bei KWK-Anlagen bestünde aufgrund der länger laufenden Realisierungsfristen derzeit kein Anpassungsbedarf, so die Bundesbehörde und ergänzt: Die Lage werde fortlaufend beobachtet.

Für Onshore-Anlagen und Biomasseprojekte werden eigentlich unabhängig von der Verlängerung der Realisierungsfrist nach Ablauf des ursprünglichen Realisierungsdatums Strafzahlungen fällig. Diese Reglung entfällt allerdings solange das neue Verfahren aufgrund der Corona-Epedemie angewendet wird.

Lob aus der Branche

Die Branche sieht den Pragmatismus der BNetzA positiv: „Es ist gut zu sehen, dass pragmatisches Behördenhandeln und politische Absichtserklärungen hier gut zusammenpassen“, kommentiert beispielsweise Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, die vorübergehende Entscheidung. (ls)

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