Bild: © Stephan Funke/Pixelio

Kommunale Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Finanznöte geraten sind, können nun vorübergehend auch Betriebsmittelfinanzierungen über das Programm IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) der KfW in Anspruch nehmen. Haftungsfreistellungen seien aber nicht vorgesehen, wie der VKU mitteilt.

Profitieren können einige Stadtwerke zudem vom Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), das Anfang dieser Woche von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der WSF soll Unternehmen mithilfe eines Garantierahmens die Refinanzierung am Kapitalmarkt erleichtern. Vorgesehen sind auch Kreditermächtigungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen bzw. zur Refinanzierung des Durchleitungsgeschäfts der KfW für die Sonderprogramme.

Nicht alle profitieren

Wer die Finanzhilfen in Anspruch nehmen möchte, muss zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 43 Mio. Euro,
  • Umsatzerlöse > 50 Mio. Euro,
  • über 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Kommunale Unternehmen bleiben außen vor

Vom KfW-Sonderprogramm 2020 bleiben kommunale Unternehmen hingegen nach wie vor ausgeschlossen – eine Entscheidung, die nach Überzeugung des VKU nicht sachgerecht ist. Der Verband hat sich deshalb an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewandt. Die Forderung: Das Programm muss umgehend auch für kommunale Unternehmen geöffnet werden. (amo)

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