Um die Verfügbarkeit der Basisdienste für alle vier Partnernetzbetreiber zu garantieren, hat Schleswig-Holstein Netz eine über ganz Deutschland verteilte Infrastruktur aufgebaut.

Um die Verfügbarkeit der Basisdienste für alle vier Partnernetzbetreiber zu garantieren, hat Schleswig-Holstein Netz eine über ganz Deutschland verteilte Infrastruktur aufgebaut.

Bild: © Stephan Dinges/AdobeStock

Die Regulierung der Strom- und Gasnetze soll schneller, einfacher und unbürokratischer werden. Vor dem Hintergrund ihrer inzwischen umgesetzten Unabhängigkeit von der Politik hatte die Bundesnetzagentur kürzlich Eckpunkte ihrer Pläne vorgestellt. Nun haben sich Vertreter der Behörde sowie der Energiebranche zu einem ersten Austausch über die geplanten Änderungen getroffen.

Nach Ansicht von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), ist das Eckpunktepapier „eine gute Basis für die geplante Neuregelung der Netzentgelte.“ Darin sei deutlich erkennbar, dass die Bundesnetzagentur die Entgeltregulierung „zügiger, einfacher und unbürokratischer gestalten will, was wir sehr begrüßen“.

Kritik an Kürzung der Regulierungsperioden

Dass Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller berücksichtigt werden sollen, sei grundsätzlich das richtige Signal. Die beabsichtigte Verkürzung der Regulierungsperioden bewertet Liebing aber durchaus kritisch. Durch die engere Taktung entstehe zusätzlicher Aufwand und es könne zu einer Verschärfung der Effizienzvorgaben kommen.

Das Eckpunktepapier sieht für die Dauer einer kompletten Regulierungsperiode einheitliche Eigenkapital-Zinssätze für Neu- und Bestandsanlagen vor. Das macht laut Liebing Investitionen attraktiver und sorge für Planungssicherheit. Gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Netze seien entscheidend für das Gelingen der Energiewende.

Gasnetz-Vorschläge „praxisnah und sinnvoll“

Auch die Vorschläge für die Gasverteilnetze seien praxisnah und sinnvoll. Es sei gut, dass angesichts möglicher Stilllegungen und Umwidmungen von Netzen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden sollen. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. Kritik gebe es am Konzept der Nettosubstanzerhaltung und der Abschaffung der kalkulatorischen Gewerbesteuer.

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte dessen Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Vor dem Hintergrund der aktuellen und künftigen Herausforderungen an die Energienetze ist eine Evaluierung und sachgerechte Weiterentwicklung der Anreizregulierung auch aus Sicht der Energiewirtschaft zwingend notwendig. Wir freuen uns darüber, dass die Bundesnetzagentur mögliche Anpassungen frühzeitig und ergebnisoffen mit der Branche diskutieren möchte.“

Aus Sicht des BDEW muss die bisher starke Vergangenheitsorientierung der regulatorischen Methoden abgelegt werden. Damit die notwendigen Investitionen in die Netze stattfinden, müsse dabei immer auch die Perspektive der Investoren berücksichtigt werden. Denn diese werden nur in die Infrastruktur investieren, wenn sie attraktive Rahmenbedingungen vorfinden. Das veröffentlichte Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur enthalte hierfür bereits einige wichtige Ansätze. „Gerade bei der Verzinsung und der Anerkennung der laufenden Betriebskosten sehen wir dringenden Handlungsbedarf noch für die laufende Regulierungsperiode“, so Andreae. (wa)

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