Stefan Missling, Rechtsanwalt und Partner von BBH, gilt als ein ausgewiesener Experte im Bereich der Entgeltregulierung.

Stefan Missling, Rechtsanwalt und Partner von BBH, gilt als ein ausgewiesener Experte im Bereich der Entgeltregulierung.

Bild: © BBH

Die Höhe der von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Anpassung der Eigenkapitalzinssätze (EKZ) entspreche den Erwartungen der letzten Wochen, sagte Missling gegenüber der ZfK. Doch an der Herleitung und Begründung des gefundenen Ergebnisses sei zweierlei bemerkenswert.

Zum einen, dass die Diskrepanz zwischen der Marktrisikoprämie aus dem Modell der BNetzA mit DMS-Daten ("Schema F") und den aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten nunmehr – offensichtlich auch für die BNetzA selbst – unübersehbar werde. Entsprechend erhöhe sich der Begründungsaufwand für die Behörde von Periode zu Periode.

Heutige Investitionen in Gasnetze können nicht mehr langfristig abgeschrieben werden

Beim Gasbereich sei auffällig, dass die BNetzA den zeitlich unmittelbar anstehenden Transformationsprozess für die Gasnetzbranche nicht berücksichtige.“"Dabei ist bereits offensichtlich, dass heutige Investitionen in Gasnetze nicht mehr über 25, gar 55 Jahre abgeschrieben werden können. Eine Antwort darauf hätte die Behörde auch beim Eigenkapitalzinssatz finden müssen“", so Missling.

"Wir erwarten daher, dass sich die Branche diese Festlegung – trotz der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – zumindest sehr genau anschauen wird", sagte Missling gegenüber der ZfK. (hcn)

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