E wie einfach und Sony bringen ein Grünstrom-Bundle auf den Markt. Neben einer Spielekonsole erhalten Kund*innen dabei auch einen Ökostrom-Tarif. (Symbolbild)

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Bild: © bravissimos/AdobeStock

Der europäische Verband Association of Issuing Bodies (AIB) hat eine Entscheidung zu isländischen Exporten von Herkunftsnachweisen angekündigt. Demnach sei die Behörde "optimistisch, dass der Verwaltungsrat am 8. November eine Entscheidung treffen wird", wie eine Sprecherin der AIB gegenüber der ZfK mitteilte.

Der AIB ist der Dachverband derjenigen Stellen, die in Europa Herkunftsnachweisregister führen. In Deutschland ist dies das Umweltbundesamt (UBA). Anfang des Jahres hatte die transnationale Organisation den Export von isländischen Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Strom kurzzeitig ausgesetzt, was für Preisanstiege auf den Märkten gesorgt hatte.

Doppelzählung von Grünstrom

Grund für die Aussetzung war eine mögliche doppelte Anrechnung von Grünstrom, der in Island produziert wird. Im November 2022 hatte die AIB erstmals Hinweise erhalten, dass es in Island zu solchen Doppelzählungen bei der Kennzeichnung des Verbrauchs von isländischer Stromproduktion kommt. Daraufhin hat die Organisation das isländische Herkunftsnachweissystem überprüft und konnte die Vermutung nach eigener Aussage bestätigen.

Einige isländische Großverbraucher, vor allem Unternehmen aus der energieintensiven Industrie, hatten demnach angegeben, Strom aus isländischen erneuerbaren Energiequellen zu verbrauchen, ohne für die entsprechenden Mengen Herkunftsnachweise erworben und entwertet zu haben. Gleichzeitig waren Herkunftsnachweise für die entsprechenden Strommengen ins Ausland exportiert worden.

Ausfuhr zeitweise ausgesetzt

In der Folge wurde der grüne Strom doppelt angerechnet: Einmal auf die indirekten Emissionen der isländischen Unternehmen, und einmal auf diejenigen Unternehmen im europäischen Ausland, welche die Herkunftsnachweise erworben hatten und diese auf ihre eigenen Treibhausgasemissionen anrechneten.

Ende April 2023 hatte der AIB daher die Ausfuhr isländischer Herkunftsnachweise bis auf weites unterbunden. Gleichzeitig erließ der Verband eine Berichtigungsanordnung und forderte die isländische Regulierungsbehörde sowie den Übertragungsnetzbetreiber Landsnet auf, Maßnahmen gegen die Doppelanrechnung von erneuerbarem Strom zu ergreifen.

Finale Entscheidung

Weil die Zusammenarbeit mit Landsnet und der Regulierungsbehörde gut verlief, hob der AIB das Export-Verbot allerdings bereits nach einem Monat wieder auf. Eine finale Entscheidung wurde damals für Oktober 2023 angekündigt. Derzeit prüft der europäische Verband nach eigener Aussage allerdings noch, ob Landsnet seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Das Ergebnis dürfte jedoch in Kürze vorliegen.

"Bislang hat sich Landsnet aktiv an der Erfüllung der Anforderungen der Berichtigungsanordnung beteiligt und damit sein Engagement für die Beseitigung dieser Probleme unter Beweis gestellt", betonte die AIB-Sprecherin. (jk)

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