Umweltfreundliche Wirtschaftsmaßnahmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher vom Staat unterstützt werden können. Am Donnerstag schlug die Brüsseler Behörde vor, durch einfacher zugängliche Beihilfen CO2-neutrale Technologien rentabel zu machen.
Die derzeitige Überarbeitung des Wettbewerbsrechts habe einen noch nie da gewesenem Umfang und Ehrgeiz, so die Brüsseler Behörde in ihrer Mitteilung. Derzeit werden mehr als 20 Vorschriften und Leitlinien im Bereich der Wettbewerbspolitik reformiert.
VKU-Präsident fordert schnellere Zulassung von Förderinstrumenten
EU-Länder sollen angesichts des globalen Mangels an Mikrochips künftig auch einfacher Firmen dabei unterstützen können, neuartige Anlagen in der Halbleiter-Industrie zu errichten. Die neuen Leitlinien zielten ebenfalls darauf ab, die Entwicklung digitaler Infrastrukturen so staatlich zu fördern, dass der Aufbau und die Nutzung von Breitbandnetzen erleichtert werden.
"Der Erfolg des Europäischen Grünen Deals hängt maßgeblich davon ab, wie das europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht ausgestaltet ist“, sagte VKU-Präsident Michael Ebling. Beihilferegelungen müssten flexibel genug sein, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen und das Investitionsrisiko in nachhaltige Technologien zu vermindern.
"Das Europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht braucht deshalb zeitlich begrenzte und zweckgebundene Ausnahmen. Kurzum: Förderinstrumente müssen schneller zugelassen werden können, um schneller CO2 einsparen zu können", so Ebling.
Neue Leitlinien sollen bis Ende des Jahres veröffentlicht werden
Der deutsche Abgeordnete Markus Ferber (CSU) kritisierte den Vorschlag dahingehend, dass das Wettbewerbsrecht «neutral» und nicht grün sein müsse.
Die neuen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die bis Ende des Jahres veröffentlicht werden sollen, werden für die kommenden Jahre entscheidend sein für Investitionen, um die Klimaziele zu erreichen.
Am Donnerstag teilte die EU-Kommission zudem mit, angesichts der Corona-Pandemie gelockerte Beihilferegeln bis zum 30. Juni aufrecht zu erhalten. Damit können Staaten Corona-Hilfen verlängern, «damit nach wie vor von der Krise betroffenen Unternehmen nicht auf einmal die Unterstützung entzogen werden muss». Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begrüßte, dass neben der Verlängerung auch Höchstgrenzen für bestimmte Beihilfen erhöht wurden. (hoe/dpa)



