Das Enercity-Heizkraftwerk im Hannoveraner Stadtteil Linden ist eines von vielen Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen.

Das Enercity-Heizkraftwerk im Hannoveraner Stadtteil Linden ist eines von vielen Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen.

Bild: © Leinemeister/AdobeStock

Gute Nachrichten für Wärmepumpenbesitzer: Einem neuen Rechtsgutachten der Kanzlei Recht Energisch zufolge ist es nur in "ganz extremen Fällen" denkbar, dass ein Fernwärme-Anschlusszwang auch für sie gilt.

Mehr Klarheit bringt das Gutachten auch für künftige Wärmepumpenkäufer. "Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben", wird Autorin Miriam Vollmer zitiert. Das Gutachten wurde vom Bundesverband Wärmepumpe in Auftrag gegeben.

Anschlusszwang prinzipiell zulässig

Zwar diene die Fernwärme einem "legitimen Gemeinwohlbelang", sellt Vollmer fest. Deshalb sei prinzipiell ein Anschluss- und Benutzungszwang zulässig. Dieser müsse allerdings "geeignet, erforderlich und angemessen" sein, das verfolgte Ziel zu fördern.

Im Falle der Wärmepumpe treffen diese Kriterien laut Gutachten in den allermeisten Fällen nicht zu. Ein Fernwärme-Anschlusszwang trotz bereits eingebauter Wärmepumpe ist demnach nur möglich, wenn das gesamte Wärmenetz nachweislich sonst unwirtschaftlich würde.

Wärmepumpe besonders klimafreundlich

"Dies müsste die Gemeinde nicht nur anhand sachgerechter Kriterien regeln", heißt es in dem Gutachten. Sie wäre auch gehalten, zunächst auf Heizungen zuzugreifen, von denen Emissionen ausgehen. Grundsätzlich gilt die Wärmepumpe als besonders klimafreundlich und steht deshalb unter besonderem Schutz.

In dem etwas anders gelagerten Fall, dass sich jemand von einem bereits bestehenden Fernwärmenetzanschluss lösen möchte, um sich über eine neu zu installierende Wärmepumpe zu versorgen, kommt das Gutachten im Übrigen zu einem ähnlichen Ergebnis. Auch hier sei eine Ausnahme in der Regel zu gewähren, heißt es.

"Konflikte treten nur selten auf"

Grundsätzlich setzt die Bundesregierung sowohl auf Wärmepumpen als auch auf Fernwärme, um den Gebäudebereich in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu bekommen. Einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den beiden Technologien sieht BWP-Geschäftsführer Martin Sabel dabei nicht.

"Der Großteil der deutschen Wohngebäude ist nicht in den Ballungsräumen oder Innenstädten", teilt er mit. "Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser stehen zumeist in Randbezirken von Städten oder im ländlichen Raum, wo sich aufgrund der geringen Bebauungsdichte ohnehin kein Wärmenetz lohnt. Konflikte mit dem Fernwärmeausbau treten nur selten auf." (aba)

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