Park Arkona: 44 von 60 Tubinen vor der Küste Rügens sind bereits fertiggestellt, eine davon liefert sogar schon den ersten Grünstrom.

Park Arkona: 44 von 60 Tubinen vor der Küste Rügens sind bereits fertiggestellt, eine davon liefert sogar schon den ersten Grünstrom.

© Stefan Sauer/dpa

Deutschlands Fischer dürfen künftig Windparks vor den Küsten auch bei schlechtem Wetter queren. Per Allgemeinverfügung des Bundes soll ihnen gestattet werden, auch noch bei stürmischem Wind bis Windstärke acht (bis zu 74 km/h) durch die Parks zu fahren, wie Peter Breckling vom Deutschen Fischerei Verband bekannt gab.

Fischerei-Verband kritisiert "deutschen Sonderweg"

In diesem Zusammenhang fordern die Fischer, auch in Windparks der Nord- und Ostsee auf Fischfang gehen zu dürfen. Sie wollen, dass der Bund die passive Fischerei mit Körben und Reusen in bestimmten Bereichen innerhalb der Windparks ermöglicht, sagte Breckling. Mehrjährige Erfahrungen in Dänemark und Großbritannien hätten gezeigt, dass es für ein Verbot aus sicherheitstechnischer Sicht keine Gründe gebe. Berlin verfolge jedoch einen "einsamen deutschen Sonderweg zum Nachteil der Fischerei", sagte er.

Neuer Flächentwicklungsplan des BSH

Hintergrund ist der Entwurf eines neuen Flächenentwicklungsplans des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), in dem es unter anderem um einen Ausbau der Offshore-Windenergie-Anlagen geht. Anfang dieser Woche lief die Frist für die Stellungnahme von Verbänden zu dem Entwurf aus. Bislang dürfen die Kutter die Windkraftanlagen nur bei ruhiger See passieren, um zu ihren Fanggründen zu kommen. Das sorgt für Umwege, die immer länger werden, je mehr Offshore-Windparks gebaut werden, hieß es. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» über das Thema berichtet. (hoe/dpa)

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