Das Stromnetz muss attraktiv für Investoren sein.

Das Stromnetz muss attraktiv für Investoren sein.

Bild: © tong2530/AdobeStock

Von Jürgen Walk

Mit ihrer gerichtlich angeordneten Unabhängigkeit von politischen Vorgaben stellt die Bundesnetzagentur in diesen Monaten die Netzregulierung auf neue Füße. Schneller, einfacher und unbürokratischer soll alles werden. An diesen grundlegenden Zielen stößt sich die Kommunalwirtschaft nicht. Dennoch ist die Sorge der Energieunternehmen über eine weitere Verschlechterung der Investitionsbedingungen bei Strom- und Gasnetzen groß. Das zeigt sich etwa an der nun eingereichten Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zur "Ramen"-Festlegung der Bundesnetzagentur.

Der gesamte Prozess der neuen Regulierungs-Festlegungen läuft bei der Bundesnetzagentur unter dem Namen "Nest" ("Netze. Effizient. Sicher. Transformiert"). Dort werden zunächst die Grundlagen der Regulierung festgelegt. Eine Ebene tiefer geht es um Rahmenfestlegungen, darunter auch das für Verteilnetzbetreiber interessante Verfahren "Ramen". Dort werden gerade zahlreiche für Stadtwerke und Netzbetreiber essenzielle Themen verhandelt, wie die Länge der Regulierungsperioden, der Effinzienzvergleich oder der "generelle sektorale Produktivitätsfaktor".

Dreijährige Regulierungsperiode lässt Bürokratie explodieren

In der Gesamtbewertung von "Nest" im Allgemeinen und der "Ramen"-Festlegung im Konkreten fürchtet der Verband, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zu einer deutlichen systematischen Verschlechterung der finanziellen Kapazitäten für die Verteilnetzbetreiber führen. Dies widerspreche einem zentralen Vorhaben von Nest, die Verteilnetzbetreiber für die Herausforderungen der Energiewende zu stärken, heißt es in der Stellungnahme des VKU.

Vor allem die von der Behörde geplante Verkürzung der Regulierungsperioden lehnt der Verband entschieden ab. Sie werde zwangsläufig zu höherer Bürokratie führen, gleichzeitig werde aber das Problem des Zeitverzugs nicht gelöst. Der VKU fürchtet bei einer Verkürzung "Kostenprüfungen in Dauerschleife".

Schon in der bisherigen Regulierungspraxis mit fünfjähriger Kostenprüfung bestünden häufig deutliche Verzögerungen in den Abläufen. Die Netzagentur plant, ab der sechsten Regulierungsperiode den Rhythmus von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Beim Gas würde dies 2033 beginnen, beim Strom 2034. Selbst bei einer erheblichen Vereinfachung der Prüfungspraxis würde die Verkürzung bei den Netzbetreibern zu höherem administrativem Aufwand führen.

Vereinfachungen sind kein Selbstzweck

Prinzipiell lobt der VKU zwar die Bemühungen der Behörde, die Verfahren zu verschlanken. Gleichzeitig müsse aber beachtet werden, dass Vereinfachungen und Pauschalierungen keinen Selbstzweck darstellen. "Die Netzbetreiber haben den Anspruch, die Möglichkeit zu haben, mit einem angemessenen Prüfungsaufwand sachgerechte Regulierungsvorgaben zu erhalten, in dem sie individuelle Sachverhalte darlegen können und die BNetzA auf diese eingeht", heißt es in der Stellungnahme.

Ein weiteres Thema, das die Kommunalen umtreibt, ist der Plan der Bundesnetzagentur, die Liste der "nicht beeinflussbaren Kosten" zusammenzustreichen. Diese Kosten unterliegen nicht dem Effizienzvergleich. Der Katalog umfasste bislang beispielsweise auch Kosten etwa für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Lohnzusatzleistungen. Geraten solche Kosten durch die Regulierung massiv unter Druck, wird es nach Ansicht des VKU für kommunale Unternehmen künftig deutlich schwieriger, auf dem Arbeitsmarkt qualifiziertes Personal zu finden.

VKU-Modell für Betriebskosten-Ausgleich

Positiv hebt der VKU den "Opex-Ausgleich" hervor: Die Behörde plant, für Stromverteilungsnetzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode eine jährliche Anpassung der Erlösobergrenze für Betriebskosten (Opex) einzuführen. Basis dafür ist ein vom VKU vorgeschlagenes Modell unter dem Namen "Base". Das Modell sei ein geeigneter Ansatz zur Reduzierung einer Betriebskostenunterdeckung infolge steigender Versorgungsaufgaben, der pauschal und dennoch treffgenau ist.

Neben dem Nest-Prozess und dem eine Ebene tiefer angesiedelten Ramen-Verfahren gibt es schließlich noch eine dritte Ebene – die Ebene der Methodenfestlegungen. Und auch da setzt eine deutliche Kritik der Kommunalwirtschaft an: Ramen gehe deutlich über Grundlagen hinaus und treffe bereits methodische Regelungen, die eigentlich im Verfahren Strom/GasNEF auf dritter Ebene beschrieben werden sollten. Dies mache die zukünftige Regulatorik unübersichtlich und unverständlich.

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