Von Andreas Baumer
Die von der Bundesnetzagentur angestrengte Netzentgelt-Reform, die unter dem Schlagwort "Nest" firmiert, spaltet die Energiebranche. Während die beiden größten Energieverbände BDEW und VKU deutliche Änderungen zugunsten der Netzbetreiber fordern, erhielt die Behörde in den vergangenen Tagen von anderer Seite Zuspruch.
Die Bundesnetzagentur setze mit Nest den richtigen Hebel an, kommentierte Octopus-Energy-Deutschland-Chef Bastian Gierull am Dienstag auf der Plattform Linkedin. "Bisher konnten viele kleine Stadtwerke ihre Effizienz in vereinfachten Verfahren nachweisen, mit laxen Vorgaben und wenig Druck", schrieb er. Dass sie sich nun an den gleichen Standards messen lassen sollten wie große Netzbetreiber, bezeichnete er als "bitter nötig".
"Natürlich gibt es Stadtwerke, die vorausschauend investieren und Verantwortung übernehmen", führte Gierull aus. "Aber es gibt auch viele, die jahrelang nichts gemacht haben. Und mit den Erträgen aus den Stromnetzen stattdessen den ÖPNV oder Schwimmbäder querfinanzieren."
Nachteile für Stadtwerke in vereinfachten Verfahren
Gierull spielt vermutlich darauf an, dass Netzbetreibern im sogenannten Regelverfahren in der kommenden Regulierungsperiode ein Aufschlag bei Betriebskosten gewährt werden soll, Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren dagegen nicht. Das vereinfachte Verfahren ist ein historisches Zugeständnis an kleine Stromnetzbetreiber. Im Gegensatz zum Regelverfahren erhalten Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren einen pauschalen Effizienzwert, der aus den Ergebnissen des Effizienzvergleichs der Regelverfahren abgeleitet wird. Das spart den Netzbetreibern Verwaltungsaufwand. Generell ist es kleinen Stromnetzbetreibern freigestellt, in das Regelverfahren zu wechseln.
BDEW und VKU lehnen den Ausschluss von Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren vom Betriebskosten-Aufschlag strikt ab. BDEW-Chefin Kerstin Andreae unterstellte der Bundesnetzagentur sogar, kleinere Netzbetreiber bewusst auszusparen und zu benachteiligen und so durch die Hintertür Strukturpolitik zu machen. Eine Sorge, die offenbar auch auf bundespolitischer Ebene Zustimmung findet.
Auf die Frage, inwieweit die Bundesnetzagentur kommunale Unternehmen benachteilige, schrieb Unions-Fraktionsvize Sepp Müller: "Wir haben als Deutscher Bundestag der Bundesnetzagentur als unabhängiger Behörde in der Vergangenheit sehr weitreichende Befugnisse eingeräumt, die sich auch auf die Kalkulationen unter anderem von Stadtwerken auswirkt. Ich halte die Diskussion darüber, ob der Deutsche Bundestag hier nachsteuern muss, für angebracht." Das "Handelsblatt" zitierte ihn sogar noch pointierter. "Es kann nicht sein, dass eine Bundesbehörde eigenständig gegen die wirtschaftspolitische Stoßrichtung der Regierung agiert", las man dort.
BNE kritisiert hohe Rendite für Netzbetreiber
Hart ging zuletzt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) mit den Netzbetreibern ins Gericht, wobei er sich nicht die vielen kleinen Betreiber herauspickte, sondern ausgewählte Große. Zu Monatsbeginn veröffentlichte der Verband eine Analyse, wonach einige der größten Verteilnetzbetreiber, die rund die Hälfte aller Stromkunden belieferten, seit Jahren zweistellige Renditen machten. Demnach habe im Jahr 2023 die durchschnittliche Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital bei 20 Prozent gelegen.
"Diese Gewinne sind in offensichtlich zu hohen Netzentgelten begründet und sie belasten Haushalte wie Unternehmen gleichermaßen", schrieb BNE-Geschäftsführer Robert Busch. "Wenn Netzbetreiber derartige Renditen erzielen können, dann läuft im Regulierungsrahmen etwas grundsätzlich schief."
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