Der Deutschlandfonds umfasst auch Absicherungsinstrumente für Transformationsindustrien, beispielsweise Windkraftanlagenbauer.

Der Deutschlandfonds umfasst auch Absicherungsinstrumente für Transformationsindustrien, beispielsweise Windkraftanlagenbauer.

Bild: © Tom Weller/dpa

Für die Untätigkeitsklage eines Windkraft-Planers gegen die Genehmigungsbehörde zeichnet sich vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald ein Erfolg ab. In seiner vorläufigen Einschätzung folgte der Vorsitzende Richter Klaus Sperlich am Dienstag nicht der Einschätzung, dass der Denkmalschutz der Errichtung einer Windkraftanlage in der Gemeinde Mühlen Eichsen in Nordwestmecklenburg im Wege stehe.

Sperlich sprach von einer Art Pilotverfahren, weil es hier besonders um Fragen des Denkmalschutzes gehe. Dieser wurde von Vertretern der Windkraftbranche im Nordosten zuletzt als großes Hindernis ausgemacht. Das OVG verhandelte am Dienstag über drei Untätigkeitsklagen von Windkraft-Planern, bei denen es um Denkmalschutz geht.

In der ersten Verhandlung ging es um ein seit 2020 laufendes Genehmigungsverfahren. Es hatte sich vor allem wegen Bedenken von Denkmalschützern immer wieder verzögert. Bis heute steht eine abschließende Entscheidung aus. Das Planungsunternehmen hatte eine Untätigkeitsklage beim OVG eingereicht.

"Wiegt das gestärkte öffentliche Interesse nicht schwerer?"

Bei der Bewertung geht es unter anderem um die Frage, ob die Windkraftanlage den Blick auf das Gutshaus Mühlen Eichsen erheblich stört. Das ist nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall. Der Anblick sei bislang nicht - wie von den Denkmalschützern formuliert - auch wegen Gebäuden und einer Straße ungestört. Selbst wenn es eine erhebliche Einschränkung gebe, stelle sich zudem die Frage, ob das kürzlich gesetzlich gestärkte öffentliche Interesse am Ausbau der Windenergie nicht schwerer wiege.

Bei der Verhandlung ging es auch um die Dauer des Verfahrens und die Frage, inwiefern das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde angesichts ausbleibender Stellungnahmen von Fachbehörden etwa in Sachen Denkmalschutz eigenständig abwägen und entscheiden muss. Der Richter sprach von einem «Ping-Pong-Spiel» in der Verwaltung, weswegen gesetzliche Fristen nicht eingehalten worden seien.

Viele Klagen bringen Gericht an Kapazitätsgrenzen

Eine Stalu-Vertreterin machte auf die angespannte Personallage in den Behörden aufmerksam. Planer werben ihrer Aussage nach auf der einen Seite Mitarbeiter ab und reichen auf der anderen Seite Untätigkeitsklagen ein. Die Rechtsanwältin des Planungsbüros sagte hingegen: «Wir brauchen Entscheidungen.» Es könne nicht sein, dass es keine gebe. «Dann lehnen Sie ab, dann klagen wir halt», sagte sie an die Behörde gerichtet. Die Verfahren ihres Mandanten zögen sich teils über acht Jahre. Sie habe bereits Anfragen für sieben weitere Untätigkeitsklagen.

Eine Entscheidung wollte das Gericht noch am Dienstag verkünden. Laut Gericht liegen 13 Untätigkeitsklagen vor. Das Gericht erwägt nach Aussage Sperlichs bereits, inwiefern es mehr Personal für die Bewältigung der Klagen zum Thema Windkraft benötigt. Derzeit sind nach Angaben des Landesumweltministeriums fast 990 Windkraftanlagen in 225 Verfahren beantragt. Der Ausbau der Windenergie ist in MV zuletzt ins Stocken geraten. (dpa/hoe)

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