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Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge will die Bundesregierung die Stellung der Verbraucher weiter stärken. Das Gesetz dürfte auch größere Auswirkungen für den Energievertrieb nach sich ziehen. Der Entwurf wurde am Freitag im Bundesrat behandelt, dort hat die Länderkammer zusätzliche Nachbesserungen gefordert.  Unter anderem sollen Verbraucher effektiver vor belästigender Telefonwerbung und aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen geschützt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrates.

 Als gutes Instrument hierfür wird die Bestätigungslösung gesehen - die die Länder dem Bundestag schon in früheren Bundesratsinitiativen mehrfach vorgeschlagen hatten. Diese Bestätigungslösung solle branchenübergreifend gelten, zum Beispiel auch zum Schutz vor Abofallen bei der Bestellung von Zeitschriften.
 

Kündigung erleichtern

Um Verbrauchern die Kündigung zu erleichtern, sollten Anbieter verpflichtet werden, einen einfach zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Internetseiten zu platzieren - analog dem so genannten Bestellbutton, heißt es weiter. Unternehmen sollten verpflichtet werden, den Zugang von relevanten Erklärungen wie Kündigung oder Widerruf den Kunden immer zu bestätigen.

Ausweitung auf Bestandsverträge

Der Bundesrat schlägt zudem vor, die geplanten Regelungen nicht nur auf neu abgeschlossene Verträge, sondern auch auf Bestandsverträge anzuwenden - mit einer differenzierten Übergangsregelung, die den Unternehmen Zeit zur Umstellung der Vertragsbedingungen gibt.
Bedenken äußert die Länderkammer gegen den im Entwurf vorgesehenen Abtretungsausschluss bei Kontoverträgen - er warnt davor, dass in bestimmten Konstellationen dadurch der Pfändungsschutz ausgehebelt werden könnte.

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge soll auch das Kündigen bei automatischen Vertragsverlängerungen einfacher werden. Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es den Kunden von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Verträge sollen in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Telefonische Verträge sollen künftig unwirksam sein

Änderungen gibt es auch bei Strom- und Gasverträgen: Sie können nicht mehr am Telefon geschlossen werden. Nur schriftliche Verträge sind wirksam. Nun geht das Gesetz weiter in den Bundestag. Es handelt sich bei dem Gesetz für faire Verbraucherverträge laut VKU um ein sogenanntes  Einspruchsgesetz, das heißt der Einfluss des Bundesrates ist geringer als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen.

Ein Inkrafttreten im 2. Quartal 2021 ist denkbar. Es wird dann voraussichtlich auch eine Übergangsregelung zur Anpassung der AGB geben. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll diese mindestens 6 Monate betragen. (hoe/dpa)

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