Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Diese Verpflichtung gilt nur für Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland und zwar zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, die ebenfalls ab Januar 2024 anzuwenden sind.
Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bürokratischen Aufwand, heißt es in einer Pressemitteilung des GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerkd Ludwigshafen. Wegen der dadurch steigenden Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen erhöhen.
Beim Abfallerzeuger ansetzen
Deshalb hat das GML, ein rein kommunales Unternehmen, eine Musterklage gegen die Bundesrepublik beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. „Wer die Abfallverbrennung mit einer CO2-Bepreisung versieht, der hat nicht verstanden, wie Klimaschutz und Abfallvermeidung funktionieren“, sagt Thomas Grommes, Geschäftsführer der GML, dazu.
„Wenn die Bundesregierung ihre an sich logisch richtigen Gedanken der CO2-Bepreisung von Kraftstoffen und Brennstoffen auf die Entsorgungswirtschaft überträgt, dann muss sie an der Quelle, bei den Produkten bzw. beim Abfallerzeuger ansetzen und nicht bei der Verbrennung am Ende der Wertschöpfungskette!“, so Grommes weiter.
VKU plädiert für europaweite Einführung
Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel stößt auch nach Überzeugung des VKU auf erhebliche rechtliche Bedenken. Deshalb unterstützt der Verband die Musterklage des GML.
„Eine CO2-Bepreisung kann nur europaweit einheitlich eingeführt werden, ein nationaler Alleingang begründet die Gefahr steigender Müllexporte und schafft erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bei den Verbrennungspreisen“, stellt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, fest.
Höhe der CO2-Kosten unklar
Nach wie vor weiß die Entsorgungsbranche immer noch nicht, welche CO2-Kosten ab Januar 2024 bezahlt werden müssen. Geplant wurde mit 35 Euro pro Tonne CO2, im Haushaltsentwurf stehen 40 Euro pro Tonne CO2. Nach den aktuellen klimapolitischen Gerichtsniederlagen der Regierungskoalition sei sogar von noch höheren Kosten die Rede, so das GML in der Pressemitteilung.
Zuvor hatten sich die ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland) und das GML den Angaben zufolge wochenlang vergeblich bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen. Mit großer politischer und finanzieller Rückendeckung der ITAD-Mitgliedsunternehmen und auch des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) wurde daher die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Neben den handwerklichen Fehlern durch den Gesetzgeber und der fehlenden Lenkungswirkung bezieht sich der Hauptstreitpunkt auf rein juristische Fragestellungen (siehe hierzu die Kurzzusammenfassung der Klage).
Gesprächsangebot an die Politik bleibt
Das Gesprächsangebot an die Behörden und die Politik, die strukturellen und rechtlichen Fehlentwicklungen zu korrigieren, bleibe im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung bestehen, um Bürger und Unternehmen nicht noch weiter zu belasten, so das GML. „Wir klagen nicht gerne und hätten das lieber im Dialog mit dem Ministerium bzw. der Politik im Vorfeld besprochen und neu geregelt, aber das war nicht möglich. Nun werden wir das auf dem Rechtsweg klären müssen", so Grommes. (hp)



