Bild: © Volker Werner/AdobeStock

Bei der Bestimmung des Grundversorgers von Haushaltskunden für Strom und Gas ist der Konzessionsvertrag das entscheidende Kriterium. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. In einem Gemeindegebiet kann es also mehrere Grundversorger geben.

Grundversorger ist laut Energiewirtschaftsgesetz, wer die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Das Netzgebiet wiederum entspricht dem Gebiet, für das ein Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorger geschlossen wurde.

Das Gericht gibt dem Land recht

Das Gericht lehnte damit die Klage der Stadtwerke Crailsheim gegen das Land Baden-Württemberg ab. Die Gemeinde, um die es im konkreten Fall ging, hatte drei Konzessionsverträge geschlossen, die jeweils für bestimmte Teile des Gemeindegebiets gelten. Das Landesumweltministerium stellte die Stadtwerke Crailsheim entsprechend als Grundversorger in einem der drei Teile des Gemeindegebiets fest. Für die beiden übrigen Teile wurden andere Grundversorger genannt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen diesen Bescheid abgewiesen. Entsprechend der in den drei Netzgebieten jeweils gegebenen Zahl von Haushaltskunden der Klägerin und der Beigeladenen sei die angefochtene Feststellung rechtmäßig.

Kanzlei lobt "Klärung einer Grundsatzfrage"

Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hatte die Stadtwerke Crailsheim vertreten. Die Anwälte sehen positiv, dass mit dem Urteil eine Grundsatzfrage geklärt wurde. Es sei stets - bis zu diesem Urteil - strittig geblieben, auf was sich der Begriff „Netzgebiet“ bezieht. Die Klärung komme gerade noch rechtzeitig, denn zum Monatsende laufe die Frist für Einwände gegen die aktuellen Grundversorgerfeststellungen der Netzbetreiber aus.

Mit der Entscheidung betone das Bundesverwaltungsgericht den Wettbewerbsgedanken auch in der Grundversorgung, heißt es bei BBH. Mit dem Bezug auf das Konzessionsgebiet können Energieversorger auch in fremden Netzgebieten die Stellung des Grundversorgers einnehmen. Die Reaktionen der Branche seien mit Spannung zu erwarten. (wa)

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