Der Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Der Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Bild: © Bundeskartellamt

Erst Gas, dann Wärme, jetzt Strom: Das Bundeskartellamt hat erneut Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Dabei will die Behörde wissen, ob die Unternehmen unberechtigt staatliche Gelder kassiert haben. Die neuen Verfahren richten sich an Energieversorger, die für die Belieferung mit Strom Vorauszahlungen nach den Preisbremsen-Gesetzen beantragt haben – und dabei auffällig geworden sind.

Die dritte Tranche der Prüfverfahren betreffe eine zweistellige Zahl von Stromversorgern, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Es handele sich dabei um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien.

Welche Unternehmen das sind, wollte ein Sprecher der Behörde nicht bekannt geben. "Wir können die betroffenen Unternehmen oder deren genaue Anzahl leider nicht weiter aufschlüsseln oder gar Namen nennen", hieß es. Hintergrund sei, dass die Behörde zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Prüfverfahren führt. Es könne sich also herausstellen, dass kein Verstoß vorliegt. Die Anzahl werde nicht konkretisiert, weil es sein könne, dass weitere Verfahren hinzukommen. Schließlich würden Antrags- und Meldedaten fortlaufend ausgewertet.

Die Unternehmen sollen für ein Fünftel der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen bei Privathaushalten und Kleingewerbe verantwortlich sein. Zusätzlich werden auch einige Versorger geprüft, die für die Belieferung von Großabnehmern mit Verbräuchen über 30.000 kWh/Jahr Entlastungsbeträge geltend gemacht haben.

Das Kartellamt hatte zuvor alle rund 12.000 Anträge aus den Monaten Januar bis Mai analysiert. Die Daten wurden von den vier Strom-Übertragungsnetzbetreibern übermittelt, die für den Staat die Abwicklung übernommen haben. Die aus Sicht des Kartellamts auffälligen Versorger müssen nun Fragen zu Preisen und Kosten beantworten.

Auch Bußgelder sind möglich

Stellt die Behörde Verstöße fest, müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen zurückgezahlt werden. Das Kartellamt kann aber auch Geldbußen verhängen. Welche Fristen und Zeitpläne gelten, wollte der Sprecher nicht näher erläutern. Die Verfahren würden aber "entschieden vorangetrieben".

Bei den Preisbremsen zahlen Bürger für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen gedeckelten Preis. Energieversorger erhalten dafür Ausgleichszahlungen. Die Preisbremsen-Gesetze verbieten aber eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Regeln. Damit soll verhindert werden, dass Energieversorger eine höhere staatliche Ausgleichzahlung erhalten, indem sie ihre Preise für Gas, Wärme oder Strom künstlich erhöhen, obwohl es dafür keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt.

BDEW: Preiserhöhungen sind kein Zeichen für Missbrauch

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heißt es, es sei gut und richtig, dass das Bundeskartellamt die rechtmäßige Umsetzung der Energiepreisbremsen überprüft. „Es darf nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen“, sagt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Klar müsse aber auch sein: Preiserhöhungen allein seien kein Hinweis auf einen Missbrauch.

„Im vergangenen Jahr haben wir historisch hohe Strompreise gesehen. Aufgrund der langfristigen Beschaffungskosten vieler Energieversorger wirken sich diese zum Teil erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus“, so Andreae. Energieversorger müssten in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Sonst seien sie selbst in ihrer Liquidität gefährdet.

Hoher Aufwand durch die Preisbremsen

Andreae verwies darauf, dass die Energieversorger mit erheblichem Aufwand eine staatlich gesetzte Preisbremse bei Millionen von Kunden in kürzester Zeit umgesetzt haben. Das sei ihnen zugewiesen worden, weil der Staat keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit der er solche finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann. „Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben diese immens aufwändige Umsetzung im Sinne eines gesellschaftlichen Beitrags in einer Phase höchster Energiepreise und gesellschaftlicher Verunsicherung übernommen“, erklärt die BDEW-Chefin.

Analoge Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits seit Mitte Mai gegen Erdgas-Lieferanten und seit Ende Mai gegen Wärme-Lieferanten. (wa)

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