Bild: © Volkswagen

Nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers um den umstrittenen §14a EnWG, der das Drosseln von Wallboxen und Wärmepumpen bei kritischen Netzzuständen zusah, liefen zahlreiche Verbände dagegen Sturm an. Besonders der Verband der Automobilindustrie (VDA), aber auch der Bundesverband Wärmepumpen (bwp), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierten die Maßnahmen als einseitig und überzogen.

Nun ist Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller den Parteien entgegengekommen. Was im neuen Entwurf geändert wurde, lesen Sie unter Dimmen statt abregeln mit §14a EnWG

VKU: Tarifstrukturen müssen für Netzbetreiber und Lieferanten administrierbar bleiben

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing VKU-Hauptgeschäftsführer betonte, dass die Steuerbarkeit im Bedarfsfall, zum Beispiel von Wärmepumpen und Wallboxen, dringend notwendig sei. "Damit gewinnen wir Zeit, um parallel zum Hochlauf von Wärmepumpen und Elektromobilität auch die Stromnetze effizient um- und auszubauen."

Einer genaueren Betrachtung bedürfen ihm zufolge aber noch die Vorschläge zu Tarifstrukturen. "Bei allem Verständnis für möglichst flexible und motivierende Angebote für die Verbraucher muss das Modell auch durch Netzbetreiber und Lieferanten administrierbar bleiben. Das Sammelsurium bei reduzierten Netzentgelten schießt auf den ersten Blick über das Ziel hinaus."

BDEW: Praktikabler Vorschlag

Lob gab es auch vom BDEW: „Es ist gut und notwendig, dass der Prozess zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nun weiter geht. Positiv ist auch, dass der Vorschlag der Bundesnetzagentur nun zwei wichtige Punkte vereint: Er schafft Preisanreize für das sogenannte netzdienliche Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und räumt Netzbetreibern die Möglichkeit ein, den Strombezug in Engpasssituationen kurzzeitig zu dimmen. Damit liegt ein durchweg praktikabler Vorschlag auf dem Tisch", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Wirtschaftliche Anreize für Verbraucher:innen

Der BDEW bewertet die vorgeschlagenen statisch variablen Netzentgelte als guten Startpunkt. "So können anhand von bestehenden Daten Zeitfenster benannt werden, in denen in den vergangenen Jahren der Stromverbrauch besonders hoch oder besonders niedrig war. Auf dieser Basis kann der Stromnetzbetreiber die Netzentgelte für bestimmte Zeitfenster günstiger machen. Damit entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, einen Teil des Verbrauchs freiwillig aus den Hochlastzeiten in Niedriglastzeiten zu verlagern. Also beispielsweise das E-Auto nicht um 18 Uhr, sondern um 21 Uhr zu laden."

Damit der Zuwachs von weiteren Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen fortgesetzt werden und die Anlagen rasch ins Stromnetz integriert werden können, würden die Netzbetreiber das Dimmen als Regelungsinstrument brauchen. "Zusätzlich werden und müssen aber auch wettbewerbliche Angebote für Kunden zur Nutzung von Flexibilität ausgebaut werden und an Bedeutung gewinnen."

VDA begrüßt zeitvariable Netzentgelte

Erfreut zeigte sich vor allem der VDA: "Das von der Bundesnetzagentur vorgelegte Konzept zur netzorientierten Steuerung von E-Autos enthält im Vergleich zu den Ende des vergangenen Jahres vorgelegten Eckpunkten signifikante Verbesserungen", so VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Der VDA hatte sich für eine netzorientierte Steuerung auf Grundlage marktlicher Anreize und Instrumente ausgesprochen. "Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die nun vorgesehene Einführung zeitvariabler Netzentgelte, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher einen entscheidenden Anreiz erhalten, ihre Ladevorgänge in Randzeiten mit niedriger Netzauslastung zu verschieben."

Mit der Einführung zeitvariabler Netzentgelte werde sichergestellt, dass direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen. Ohne die ergänzende Einführung zeitvariable Netzentgelte hätten zu häufige direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers gedroht, so Müller.

Mindestleistung steigt auf 4,2 kW

Positiv zu bewerten seien zudem die Anhebung der vorgesehen Mindestleistung auf 4,2 kW. Ein vollständiges Abschalten des Ladestroms sei damit endgültig vom Tisch. Durch die Verpflichtung der Netzbetreiber, direkte Steuerungseingriffe auf Online-Plattform zu veröffentlichen, werde die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht, so der Automobilverband. Dieser hatte sich lediglich nicht in dem Punkt bei der freiwilligen Teilnahme der Kunden am §14a durchgesetzt.

Müller forderte, dass die Stromnetze nun deutlich schneller und vollständig digitalisiert werden müssten. "Hier sind die Netzbetreiber gefragt, die für diese wichtige Aufgabe aber auch die richtigen Rahmenbedingungen brauchen. Die geplante Anhebung der Eigenkapital-Verzinsung ist hier ein erster wichtiger Schritt. Wichtig ist, dass die gesetzliche Verankerung des vorausschauenden Netzausbaus nun unverzüglich erfolgt."

Den Zeitplan für das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Januar 2024 hält der VDA für ambitioniert, aber machbar. Wichtig sei, dass die zeitvariablen Netzentgelte - wie vorgesehen - zeitgleich mit den Steuerungsrechten der Netzbetreiber eingeführt werden. (sg)

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