Im März steuerten Photovoltaikanlagen 13 Prozent zum Strommix bei – ein neuer Rekord für diesen Monat.

Im März steuerten Photovoltaikanlagen 13 Prozent zum Strommix bei – ein neuer Rekord für diesen Monat.

Bild: © Artem Kniaz/Unsplash

Der Ökoenergieanbieter Lichtblick hat sich in die Debatte um die künftige Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeschaltet. Das Hamburger Unternehmen begrüßt demnach die Pläne für eine größere Unabhängigkeit der Behörde. "Wettbewerb und Verbraucher*innen werden künftig von einer Behörde profitieren, die unabhängig und marktgerecht entscheidet", wird Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick, in einer Pressemitteilung zitiert.

Forderungen aus der Branche nach einem Energiebeirat der BNetzA lehnt Lichtblick entschieden ab. "Die Netzbranche fürchtet um eingespielte Einflussmöglichkeiten. Genau diese aber will die EU unterbinden. Darum lehnen wir einen Energiebeirat ab. Auch der aktuell bestehende politische Beirat der Agentur sollte abgeschafft werden, weil der Einfluss des Beirats die von der EU angemahnte Unabhängigkeit der Behörde gefährdet", so Adam weiter.

Unabhängige Behörde

Die Ampel setzt derzeit eine entsprechende Vorgabe der EU um, welche die Anpassung des § 24 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erforderlich macht. Dabei muss die Bundesregierung nach den Vorgaben der EU dafür sorgen, dass die Regulierungsbehörde unabhängig von allen politischen Stellen selbständige Entscheidungen treffen kann.

Bei der jüngsten Anhörung zur Reform forderten jedoch einige energiewirtschaftliche Akteure eine Erweiterung des Beirats-Rechte. "Das steht den EU-Vorgaben klar entgegen", argumentiert Lichtblick-Jurist Adam. "Die saubere und rechtssichere Lösung ist die Abschaffung des Beirats."

Marktgerechte Entscheidungen

Bei einigen Netzbetreibern besteht allerdings die Sorge, dass die BNetzA zu mächtig werden und einseitige Entscheidungen treffen könnte. "Die BNetzA kann und muss die Befürchtungen der Netzbetreiber ernst nehmen und dafür sorgen, dass die Entscheidungen transparent und marktgerecht erfolgen", gesteht auch Lichtblick ein. Dies sei aber möglich, ohne die Souveränität der Behörde einzuschränken. Der Bundestag könne entsprechende Leitlinien festlegen und Berichtspflichten einfordern, heißt es weiter.

Der Beirat sei ein ausschließlich politisch besetztes Gremium und sei unter anderem dafür zuständig, der Bundesregierung Vorschläge zur Besetzung der (Vize-)Präsidenten und -präsidentinnen der Bundesnetzagentur zu machen, betont Lichtblick. Die 32 Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Landesregierungen zusammen. Der Länderausschuss dient primär der Abstimmung der nationalen Regulierungsbehörde mit den Landesregulierungsbehörden. (jk)

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