Stromnetz: Im Modul 3 sind Netzentgelte zeitvariabel gestaffelt. (Symbolbild)

Stromnetz: Im Modul 3 sind Netzentgelte zeitvariabel gestaffelt. (Symbolbild)

Bild: © Wemag/Stephan Rudolph-Kramer

Im Jahr 2026 geht das Angebot der zeitvariablen Netzentgelte in die zweite Runde. Seit April 2025 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch das darin verankerte Modul 3 dynamische Netzentgelte. Kundinnen und Kunden, die über steuerbare Verbraucher und intelligente Messsysteme verfügen, können diese Option nutzen. Kombiniert werden kann das Modul 3 mit der in Modul 1 geregelten Anreizvergütung. 

Die Standardvariante in Modul 1 sieht eine pauschale Netzentgelt-Gutschrift für steuerbare Verbraucher vor. Wer zusätzlich Modul 3 nutzt, wird über drei zeitvariable Tarife zu Flexibilisierung angeregt. Die Netzbetreiber können diese 15-Minuten-scharf festlegen. Dabei wird zwischen Niedrigtarif, Standardtarif und Hochtarif unterschieden. Wann die jeweilige Preisstufe gilt und wie hoch die Unterschiede zwischen den Tarifen sind, unterscheidet sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber teils stark.  

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