Die Viessmann-Tochter Energy Market Solutions verantwortet für eine Vielzahl von Kunden die Beschaffung und den Handel mit Strom. Nun hat die Entega Unternehmensanteile erworben. (Symbolbild)

Die Viessmann-Tochter Energy Market Solutions verantwortet für eine Vielzahl von Kunden die Beschaffung und den Handel mit Strom. Nun hat die Entega Unternehmensanteile erworben. (Symbolbild)

Bild: © TaweeW.asurut/AdobeStock

Von Jürgen Walk

Die Bundesnetzagentur hegt neue Pläne beim umstrittenen MaBiS-Hub: Sie will das Festlegungsverfahren in zwei Blöcke untergliedern. Für jeden Block soll ein gesonderter Beschluss erlassen werden. Diese Strukturierung ermögliche eine gestaffelte Umsetzung und Markteinführung der in den Eckpunktepapieren konsultierten Inhalte, teilt die Netzagentur mit.

Beim MaBiS-Hub will die Behörde den Verteilnetzbetreibern Tätigkeiten bei Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten des Stromnetzes entziehen. Sie sollen künftig beim MaBiS-Hub zentralisiert werden, der von den Übertragungsnetzbetreibern eingerichtet wird. Begründet wird das mit Datenschutz: Es dürfe keine Stelle geben, die sowohl personenbezogene Daten eines Netzkunden als auch technische Daten wie den Lastgang aus einem zugebauten intelligenten Messsystem einsehen kann.

Messwerte sammeln und verarbeiten im Fokus

Die zuständige Beschlusskammer 6 will das Festlegungsverfahren in zwei Verfahrensblöcke untergliedern. Im ersten Block liegt der Fokus auf zwei wesentlichen Aspekten, der zentralen Datensammlung und der Messwertverarbeitung einschließlich Pseudonymisierung. Alle viertelstundenscharf bilanzierten Marktlokationen und Tranchen werden zu Summenzeitreihen aggregiert. Hierbei werden laut Behörde auch die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz berücksichtigt.

Erst im zweiten Verfahrensblock sollen dann weitergehende Themen behandelt werden, die aus den Eckpunktepapieren hervorgehen. Dazu zählen etwa die vollständige zentrale Aggregation, die Bilanzierung und Abrechnung über den MaBiS-Hub sowie die Einführung der rollierenden Abrechnung.

Konsultation im dritten Quartal

Der Zeitplan der Behörde sieht so aus: Für das dritte Quartal des Jahres plant die Beschlusskammer 6 eine umfassende Konsultation mit detaillierten Prozessdokumenten zum ersten Block, also Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung. Das zugehörige Festlegungsverfahren wird den Plänen zufolge 2026 abgeschlossen.

Erst im Anschluss daran folgt ein weiteres Festlegungsverfahren mit dem Schwerpunkt Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung. Hier sollen insbesondere Profilverfahren und die rollierende Abrechnung thematisiert werden. Auch für diesen Verfahrensblock werden überarbeitete Prozessdokumente zur Konsultation gestellt.

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