Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Regulierung des Strom- und Gasmarkts.

Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Regulierung des Strom- und Gasmarkts.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag mit zwei Folien die Speicherbranche in helle Aufregung versetzt. Bei einem Expertenaustausch zur Reform der Netzentgelte, kurz Agnes, unterstrich die Regulierungsbehörde ihr Bestreben, die gesetzlich verankerte Vollbefreiung für etliche Speicherprojekte zu kappen.

Ohnehin gilt derzeit die Vollbefreiung, die satte 20 Jahre betrifft, lediglich für Speicher, die bis August 2029 in Betrieb gehen. Die Bundesnetzagentur erwägt aber, deutlich früher zu intervenieren. Demnach könnten alle Speicher, die seit September 2021 installiert wurden, ab 2029 Netzentgelte bezahlen. Im September 2021 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bundesnetzagentur bei Netzentgeltfragen unabhängig ist.

Als Alternative schlug die Bundesnetzagentur den Dezember 2023 vor. In diesem Monat schuf der Bundestag im Energiewirtschaftsgesetz eine Regel. Diese erlaubt der Behörde, abweichende Netzentgeltregelungen "insbesondere zum zeitlichen Anwendungsbereich" zu treffen.

"Wer nichts zahlt, hat keinen Anreiz"

Grundsätzlich hält die Bundesnetzagentur eine Vollbefreiung von Speichern bis ins Jahr 2049 nicht für sinnvoll. Vielmehr sollen Speicher über Netzentgelte dazu angereizt werden, netzdienlich zu agieren. "Wer gar nichts zahlt, den kann man auch nicht anreizen", sagte Achim Zerres, Leiter der Abteilung Energieregulierung in der Bundesnetzagentur. Ein Nebeneinander zweier unterschiedlicher Systeme für eine derart lange Zeit bedeute zudem eine starke Ungleichbehandlung, argumentierte er.

Eine zentrale Frage der Debatte war: Bis wann konnten Speicherbetreiber tatsächlich darauf vertrauen, dass die Netzentgeltbefreiung Bestand habe? Zerres beantwortete dies so. Die Veröffentlichung der Orientierungspunkte durch seine Behörde im Januar sei der letzte Zeitpunkt gewesen, ab dem niemandem mehr Vertrauensschutz gewährt werden könne. "Das heißt aber nicht, dass nicht auch schon vorher die Schutzwürdigkeit des Vertrauens deutlich erschüttert war."

"Hier geht es um mehrstellige Millionenbeträge"

Das sahen Teilnehmer vor Ort und im Netz zum Teil deutlich anders. Ein Vertreter der GLS Bank warnte vor einem Präzedenzfall. "Hier geht es um mehrstellige Millionenbeträge, die zudem im vollen Marktpreisrisiko stehen."

Rechtsanwältin Britta Wißmann wollte von der Bundesnetzagentur wissen, warum sie das Thema nicht bereits seit 2021 aufgegriffen habe, "wenn doch so klar war, dass die Regelung im Gesetz keinen Bestand haben kann."

Klare Worte fand zudem Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft. "Wir bewegen uns hier nicht im theoretischen Raum", sagte er. "Wir haben da draußen einen Markt, der sich gerade entwickelt. Wenn wir heute mit der Botschaft hinausgehen würden, dass das alles komplett infrage steht, dann haben wir ein großes Problem."

Der Bundesverband Energiespeicher reagierte noch am selben Tag mit einer Pressemitteilung. Die Investitionssicherheit, die Deutschland bislang biete, sei ein "hohes Gut", wurde Großspeicherexperte Gerrit Lühring zitiert. "Dieses Vertrauen dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen."

Debatte um dynamische Netzentgelte

Alexander Lüdtke-Handjery von der Bundesnetzagentur versuchte zu beruhigen. Er würde dem Thema nicht zu viel Bedeutung beimessen wollen, sagte er. Ein Netzbetreiber-Vertreter sprach von "wenigen Netzentgelten", die Speicherbetreiber entrichten müssten.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur profitieren Speicher im Vergleich zu inflexiblen Verbrauchern von der neuen Netzentgeltsystematik, die die Behörde vor Augen hat.

Sie will das netzdienliche Verhalten von Speichern finanziell belohnen, indem der Stromverbrauch in Zeiten hoher Einspeisung entsprechend niedrig bepreist wird. Außerdem sollen Speicher nur für jene Strommengen Netzentgelte entrichten, die sie aus dem Netz nehmen, aber nicht wieder zurückspeisen.

Nach jetzigem Stand hat die Bundesnetzagentur noch zwei weitere Expertenaustausche geplant. Der nächste könnte dabei ähnlich heikel werden. Dann geht es um Einspeiseentgelte beispielsweise für Solar- und Windkraftanlagen. Dieser Austausch findet am 20. Februar statt.

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