Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Als die Bundesregierung zu den Empfehlungen der Monopolkommission im Energiebereich offiziell Stellung nahm, kursierte anfangs lediglich eine Pressemitteilung. Darin teilte die Koalition die Einschätzung des Expertengremiums, dass eine wettbewerbliche Ausgestaltung des Fernwärmemarkts "wichtig" sei.

Tatsächlich aber teilt sie wesentliche Schlussfolgerungen der Monopolkommission nicht. Dies geht aus der vollständigen Stellungnahme heraus, die der ZFK vorliegt. Ein Überblick.

1. Pflichttarif

Experten-Empfehlung: Die Monopolkommission machte sich in ihrem Sektorgutachten Energie für einen verbrauchsunabhängigen Grundversorgertarif stark. Fernwärmeversorger sollen ihn als zusätzliche Alternative anbieten. Hier soll ein Preisdeckel gelten.

Stellungnahme der Bundesregierung: Die Koalition sieht den Vorschlag skeptisch. "Ein reiner Arbeitstarif in Kombination mit der jährlichen Wechselmöglichkeit aller Kunden könnte die Planbarkeit erschweren und damit erhebliche Risiken für Refinanzierung getätigter Investitionen bergen beziehungsweise zu deutlich längeren Refinanzierungszeiträumen führen", schreibt sie. Ihr Fokus liegt auf einer Stärkung der Preisaufsicht. Derzeit prüfe sie unterschiedliche Konzepte, lässt sie wissen.

2. Netzentflechtung

Experten-Empfehlung: Die Monopolkommission spricht sich für eine Regulierung des Netzzugangs bis hin zu einem gesetzlich abgesicherten Anspruch auf Durchleitung aus. Das würde darauf hinauslaufen, dass Netz, Erzeugung und Vertrieb nach Vorbild des Strom- und Gasmarkts entflochten werden.

Stellungnahme der Bundesregierung: Die Koalition verweist darauf, dass schon jetzt gesetzliche Vorgaben Anreize für eine freiwillige, verhandlungsbasierte Einbindung von Drittanbietern bilden. Das minimiere die Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe in den Netzbetrieb. Dies deutet darauf hin, dass aktuell kein strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien vorliegt, das einen gesetzlichen Anspruch auf Einspeisung oder Durchleitung erforderlich machen würde.


Bei diesem Text handelt es sich um eine Vorschau. Der vollständige Artikel wird im Laufe des Abends eingestellt.

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