Netzbetreiber müssen künftig bestimmte, für die Berechnung der Netzentgelte relevanten Daten, in unternehmensbezogener, nicht anonymisierter Form veröffentlichen. So sieht es eine Regelung in der Anreizregulierungsverordnung vor, die im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle ins EnWG überführt wird. Diese wurde gestern vom Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossen.
Ergänzend kommt eine neue Regelung hinzu: Die Bundesnetzagentur muss die fraglichen Netzbetreiberdaten auch dann veröffentlichen, wenn sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Der Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass die Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht von der Verordnungsregelung gedeckt ist. Bislang durfte die Regulierungsbehörde nur geschwärzte Dokumente veröffentlichen.
VKU: "Rechtlich bedenklich"
Die Konsequenz der jüngsten Anpassung: Die Netzbetreiber müssen künftig offenlegen, wie sie die Netzentgelte berechnen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte sich bereits im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums gegen diese Regelung ausgesprochen.
„Unserer Auffassung nach ist es rechtlich bedenklich, generell und ohne Abwägungsmöglichkeit seitens der Regulierungsbehörde die Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorzusehen“, kommentierte ein VKU-Sprecher auf Nachfrage. Verteilnetzbetreiber hätten - wie jedes andere Unternehmen - ein Recht darauf, dass ihre Geschäftsgeheimnisse und sensible Daten geschützt würden.
VKU: "BNetzA schaut Netzbetreibern sehr genau auf die Finger"
Der VKU wies in diesem Zusammenhang aktuelle Berechnungen des Ökostromanbieters Lichtblick zurück, der von der Änderung Entlastungen der Verbraucher in Milliardenhöhe erwartet. „Die BNetzA schaut den Netzbetreibern sehr genau auf die Finger, prüft die Kosten in sehr aufwändigen Verfahren und unterzieht anschließend die Netzbetreiber einem Effizienzvergleich, um weitere Kostensenkungen zu erwirken“, stellte der VKU-Sprecher klar.
Auch deshalb wundere man sich, wie Lichtblick auf Einsparungen in Milliardenhöhe komme. „Allein zu wissen, wie sich Kosten zusammensetzen, heißt noch lange nicht, dass die Netzentgelte überhöht sind. Eines sollte gerade Lichtblick dabei aber klar sein: Klimaschutz und Energiewende gibt es nicht zum Nulltarif!“
Lichtblick: "Meilenstein für faire Strompreise"
Lichtblick hatte sich Jahre lang für diese Änderung eingesetzt hat und in dieser Sache zahlreiche Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht geführt. „Das ist ein Meilenstein für faire Strompreise. Die Reform öffnet die Tür für eine bessere Kontrolle der Netzbetreiber“, wird Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Energiepolitik in einer Mitteilung zitiert. Missbrauchsfälle könnten so künftig einfacher aufgedeckt werden.
Die Entgelte dürften künftig nur notwendige und netzbezogene Kosten umfassen, so Lichtblick weiter. Um dies sicherzustellen, müssten die wirtschaftlichen Kalkulationsgrundlagen transparent und für Dritte vollständig nachvollziehbar sein. Die Strom-Netzentgelte summierten sich allein bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzfirmen laut dem Ökostromanbieter auf 26 Milliarden Euro. (hoe)



