Mit den Netzentgelten werden Bau und Betrieb von Stromleitungen, Masten und Umspannwerken finanziert, aber auch die Kosten für Notmaßnahmen bei Netzengpässen gedeckt.

Mit den Netzentgelten werden Bau und Betrieb von Stromleitungen, Masten und Umspannwerken finanziert, aber auch die Kosten für Notmaßnahmen bei Netzengpässen gedeckt.

Bild: © Patrick Daxenbichler/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur will den Betreibern der Strom- und Gasnetze in Deutschland die Renditen auf ihr eingesetztes Kapital erheblich kürzen und hat erstmals den Umfang der Reduzierung skizziert. Der Eigenkapitalzins für neue Investitionen soll in der nächsten Regulierungsperiode von derzeit 6,9 auf knapp 4,6 Prozent sinken, wie aus einem der ZfK vorliegenden Schreiben von Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann an den Beirat der Behörde hervorgeht.

Homann begründet die geplanten Kürzungen mit der anhaltenden Niedrigzinsphase. Verbraucher und Unternehmen dürften nicht "unangemessen hohe Renditen der Netzbetreiber finanzieren", heißt es in dem Schreiben. Der Regulierer könne aber reagieren, wenn sich in den kommenden Jahren das Zinsumfeld ändert. Die Bundesnetzagentur habe mehrfach zugesagt, dass sie dann auch während der Regulierungsperiode "Willens und in der Lage ist, den EK-Zinssatz anzupassen", schreibt Homann.

Die Zinssätze werden von der Bundesnetzagentur für mehrere Jahre festgelegt. Beim Gas beginnt die neue Regulierungsperiode 2023, beim Strom 2024.

VKU-Chef: Bumerang für den Klimaschutz

Die Pläne der Bundesnetzagentur sorgen in der Branche für erhebliche Kritik. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing warnt vor "einem Bumerang für den Klimaschutz". Der Investitionsbedarf bei den Energienetzen sei "bereits hoch und wird enorm steigen". Die "heiße Phase" beim Netzausbau beginne erst jetzt. "Umso weniger ist zu verstehen, warum bei wachsenden Herausforderungen und Unsicherheiten nun über eine Beschränkung der Refinanzierung nachgedacht wird."

Auch BDEW-Chefin Kerstin Andreae, warnt vor negativen Folgen für die Investitionen in die Energienetze: "Eine Netzregulierung, die nur auf "Kostendrücken" ausgerichtet ist, entzieht den Unternehmen die Mittel zur Bewältigung der Anforderungen durch die verschärften Klimaziele."

Lies: Eigenkapitalverzinsung muss "entsprechende Höhe haben"

Unterstützung für die Netzbetreiber kam aus der Politik. Der niedersächsische Energieminister Olaf Lies (SPD) sagte dem "Handelsblatt", Deutschland stehe vor einem Jahrzehnt enormer Investitionen in die erneuerbaren Energien und vor allem in die Netze. "Deshalb muss die Eigenkapitalverzinsung eine entsprechende Höhe haben." Lies ist auch Vorsitzender des Beirates der Bundesnetzagentur.

Wie hoch die Rendite tatsächlich ausfallen wird, steht noch nicht fest. Eine Entscheidung zur Höhe des Eigenkapitalzinssatzes werde erst nach der Anhörung des Marktes fallen, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Homann deutete in seinem Schreiben an, dass der sogenannte Wagniszuschlag, der Teil der Berechnungen ist, höher ausfallen könnte.

Marktkonsultation bis Ende August geplant

Die erste Berechnung der Bonner Regulierungsbehörde geht von einem Basiszinssatz von 0,74 Prozent aus. Der Wagniszuschlag beträgt demnach 3,0 Prozent. Die Summe aus Basiszinssatz und dem Wagniszuschlag wird mit einem Steuerfaktor multipliziert, der 1,226 betragen soll. Alle "Bausteine" und "methodischen Fragen" würden voraussichtlich in einer Marktkonsultation vom 17. Juli bis zum 25. August öffentlich zur Diskussion gestellt, heißt es in dem Schreiben. (hil/dpa)

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