Auch dank eines Biomasse-Heizkraftwerkes erzeugen die Stadtwerke Neustrelitz (Brandenburg) einen hohen Anteil von erneuerbarer Wärme und von erneuerbarem Strom.

Auch dank eines Biomasse-Heizkraftwerkes erzeugen die Stadtwerke Neustrelitz (Brandenburg) einen hohen Anteil von erneuerbarer Wärme und von erneuerbarem Strom.

Bild: © Andrei Merkulov/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen, die in den kommenden zwölf Monaten durchgeführt werden, festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 Cent pro kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Cent pro kWh, wie die Bonner Behörde mitteilt.

"Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten an und sorgen so für stabile und verlässliche Bedingungen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch für Weiterförderung

Die neue Festlegung gilt für EEG-geförderte Biomasseanlagen. Mit der Erhöhung reagiert die Bundesnetzagentur auf gestiegene Kosten von Errichtung und Betrieb der Anlagen, gestiegene Kosten der eingesetzten Substrate sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen, heißt es.

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem EEG können Gebote sowohl für Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für den heute bekanntgemachten Gebotstermin zum 1. April 2023. (jk)

Die Festlegung des Höchstwerts kann hier abgerufen werden.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper