Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Bild: © XtravaganT/AdobeStock

KWK-Projekte doch nicht vor dem Aus: Nach Informationen der ZfK konnte sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit der Europäischen Kommission auf eine neue Übergangsregelung einigen. Durch die Änderung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) im Dezember 2020 sollten alle geplanten Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen mit unter 1 MW Leistung, an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Nun soll folgende Änderung umgesetzt werden: Die KWK-Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW, die vor dem Inkrafttreten der jüngsten KWKG-Änderung am 1. Januar 2021 verbindlich bestellt wurden, müssen für eine KWK-Förderung nicht an Ausschreibungen teilnehmen.

Die Verbände – AGFW, VKU, BDEW, B.KWK und VDMA – hatten noch letzte Woche an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) appelliert, dass die Änderungen viele KWK-Projekte bedrohen würden. So hatten erste Umfragen bei den Mitgliedsunternehmen der Verbände ergeben, dass bereits über 30 betroffene KWK-Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 28 MW storniert seien bzw. kurz davor stünden. In ihrem Brief sprachen sie sich für eine neue Übergangsregelung aus.

Änderung sollte bald an passendes Gesetz angefügt werden

"Wir sind jedenfalls sehr erfreut von der Reaktion aus dem BMWi, wobei es noch keine offizielle Rückmeldung seitens des Hauses auf Arbeitsebene bei uns gibt. Auf jeden Fall sollte die Änderung bald an ein passendes Gesetz angehangen werden", so B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl gegenüber der ZfK. Damit sei eine gütliche Regelung erfolgt und auch die Politik habe sich wieder einen Vertrauensschutz erarbeitet, schließt Stahl ab.

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßt die Einigung: "Das ist eine sehr gute Nachricht. Damit wird ein Fehler korrigiert, der sich in der Eile der letzten Verhandlungen zum EEG kurz vor Weihnachten 2020 eingeschlichen hatte." Ein Festhalten an der Regelung hätte dazu geführt, dass Unternehmen, die bereits Bestellungen ausgelöst hatten," vor den Scherben ihrer Investitionen gestanden hätten", betont er. Mit der jetzt getroffenen Einigung zwischen BMWi und EU-Kommission könnten gerade mittlere und kleinere Stadtwerke nun ihre Bemühungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung weiter vorantreiben. (gun)

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