Von Klaus Hinkel
Die von der Bonner Regulierungsbehörde geplante Weiterentwicklung des Qualitäts-Elements um die Energiewendekompetenz zur Beurteilung der Verteilnetzbetreiber werde die zuständigen Gerichte erheblich beschäftigen, sagte Anne-Christin Frister, Vorsitzende Richterin des Kartellsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, auf der Regulierungskonferenz der Kanzlei BBH am Dienstag in Berlin. "Das wird ein Faktor, der unter Rechtsschutzaspekten gewaltig werden wird“, erklärte Frister mit Blick auf drohende aufwändige Gerichtsverfahren.
„Alle, die solche Fälle begleiten, wissen, was auf die Bundesnetzagentur und das Oberlandesgericht zukommen", warnte die Spitzenjuristin. Frister appellierte deshalb an die Bundesnetzagentur, Aufwand und Nutzen eines solchen Regulierungselements nochmal abzuwägen und die Einführung zu überdenken.
Die Bundesnetzagentur will mit der Neuaufnahme des Aspekts der Energiewendekompetenz Kennzahlen etwa zur Digitalisierung von Prozessen oder die Geschwindigkeit beim Anschluss von Einspeise- und Verbrauchsanlagen zur Beurteilung der Verteilnetzbetreiber in den Blick nehmen. Die Energiewendekompetenz soll dabei in drei Schritten ermittelt werden. Zunächst sollen Daten erhoben und Indikatoren ermittelt werden. Danach werden die Indikatoren-Werte veröffentlicht. Abschließend werden Bonus- bzw. Malus-Zahlungen an Parameterausprägungen geknüpft. Dabei planen die Bonner Regulierer die Anwendung der Qualitätsregulierung auch auf kleinere Unternehmen im vereinfachten Verfahren.
Liebing: Besserer Zugang zu privatem Kapital muss Messlatte sein
Konkret werde sicher die Frage, ob ein Malus wirklich korrekt ermittelt worden sei, im Mittelpunkt vieler juristischer Auseinandersetzungen stehen, warnte Frister. Die Vorsitzende Richterin leitet beim OLG Düsseldorf den für Energiekartellsachen zuständigen 3. Kartellsenat. Dort werden die Klagen gegen Netzentgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur verhandelt. Frister warnte darüber hinaus davor, dass durch die geplante Verkürzung der Regulierungsgeschwindigkeit – Verkürzung der Regulierungsperiode auf drei von bisher fünf Jahren ab der 6. Regulierungsperiode – zusätzlicher Druck auf die Gerichtsverfahren ausgeübt werde.
"Wir werden künftig viele periodenübergreifende Verfahren haben. Das ist verfahrenstechnisch sehr problematisch", betonte die Spitzenjuristin. Aus der größeren Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur von politischen Vorgaben und den damit verbundenen erweiterten Spielräumen erwachse zudem die Notwendigkeit einer intensiveren gerichtlichen Kontrolle der Regulierungsbehörde.
Vor einer systematischen Verschlechterung der finanziellen Kapazitäten der Verteilnetzbetreiber warnte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Ein verbesserter Zugang zu privatem Kapital für die Stadtwerke muss das entscheidende Thema für die Regulierung sein", sagte Liebing. "Das ist für uns die Messlatte für die künftige Regulierung", so der Chef des Stadtwerkeverbandes. Dieses Ziel drohe aus dem Blickfeld zu geraten. "Die Vielzahl von Einzelfestlegungen ist in der Summe so stark, dass sie die Frage des Eigenkapital-Zinses überlagert", betonte Liebing.
Bis zu 30 Prozent Einbruch bei der Erlösobergrenze
"Es geht nicht darum, die Netzbetreiber zu quälen, sondern für die immensen Herausforderungen der Energiewende zu stärken", mahnte der Verbandschef. Schon das jetzige Regulierungsregime stelle kein "attraktives Investitionsumfeld" dar. "Da bin ich doch skeptisch", so Liebing. Laut ersten Berechnungen von Unternehmen der Branche ergibt sich ein Einbruch von bis zu 30 Prozent bei der Erlösobergrenze.
Zu den Kritikpunkten der Stadtwerke gehören der Zeitversatz bei der Anerkennung der operativen Kosten (OPEX) - die Regelungen sollen erst ab der 5. Regulierungsperiode greifen. Weiterhin die geplante Verkürzung der Regulierungsperiode auf drei Jahre ab der 6. Regulierungsperiode (für Gas ab 2033, für Strom ab 2034) sowie die Verschärfung des Effizienzvergleiches durch eine geplante Reduzierung des Zeitraumes zum Abbau der Ineffizienz auf drei Jahre statt bisher fünf Jahren. Ein Dorn im Auge ist den Kommunalversorgern auch der Plan, die Liste der "nicht beeinflussbaren Kosten" zusammenzustreichen. Dazu gehören etwa Kosten für die Aus- und Weiterbildung.
Netzagentur will kein "Rattenrennen unter Regulierern"
Aus der Sicht der Bundesnetzagentur droht durch das künftige Regulierungsregime hingegen keineswegs ein Investitionsattentismus. "Wir stehen in Kontakt zu großen Pensionsfonds, die über Investitionen in die deutsche Netzinfrastruktur ernsthaft nachdenken", sagte Achim Zerres, Abteilungsleiter Energieregulierung bei der Behörde. "Ich würde nicht alles so schwarzmalen", so Zerres. Die Netzagentur passe sich den Zielen des Kapitalmarktes an.
Allerdings wolle sich die Behörde im häufig zitierten Vergleich mit den Netzrenditen europäischer Nachbarländer nicht in ein "Rattenrennen unter Regulierern" begeben. Mit Blick auf kleinere Netzbetreiber bezeichnete Zerres die Position der Behörde als "strikt neutral". Auch diese müssten sich effizient und leistungsfähig aufstellen. Deshalb gelte für sie auch die Maßgabe der Energiewendekompetenz. Bei der Debatte um die "nicht beeinflussbaren" Kosten gehe es den Unternehmen häufig um die Bewahrung "liebgewordener Gewohnheiten". "Das hat häufig eine sozialpolitische Komponente", erklärte Zerres.
Überblick über den aktuellen NEST-Zeitplan
Der Energieregulierungsexperte der Netzagentur gab einen aktuellen Überblick über den weiteren Zeitplan des NEST-Prozesses (NEST: "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.") Danach werden für den Regulierungsentwurf "Ramen" sowie die Festlegungsentwürfe der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- (StromNEF) sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) für Mitte Mai erwartet und sollen Mitte Juni zur Konsultation gestellt werden. Die Festlegungsentwürfe für den Effizienzvergleich, den Produktivitätsfaktor sowie die Kapitalverzinsung sollen ebenfalls Mitte Mai kommen und Mitte Juni in die Konsultation gehen.
Für die Qualitätsregulierung inklusive der Energiewendekompetenz gilt: Die Datenerhebung im Zuge des Monitoring-Prozesses läuft bereits, ein Festlegungsentwurf ist für Ende dieses Jahres geplant.



