Von Artjom Maksimenko
Heike Heim wehrt sich gegen ihre fristlose Kündigung vor Gericht. Am Montag, 26. Mai, ist vor dem Dortmunder Landgericht der entsprechende Gerichtsprozess (19 O 18/24) gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) gestartet. Keine der beiden Seiten schließt eine außergerichtliche Einigung grundsätzlich aus.
Für die Aufklärung des komplexen Sachverhaltes wird viel Zeit nötig sein. "Die Vorsitzende Richterin hat zum Prozessauftakt die Komplexität der im Verfahren zu klärenden Sachverhalte deutlich gemacht. Sie hat auch festgestellt, dass die vorliegenden Erkenntnisse und Ermittlungsstände nicht ausreichen, um eine abschließende Bewertung vorzunehmen", hieß es seitens DSW21 auf Anfrage der ZfK.
"Keine Prozessdetails"
Auf ZfK-Anfrage wollte ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Gerald Zimmer zunächst von Stellungnahmen zum laufenden Rechtsstreit absehen. Auch vonseiten DSW21 gab es auf Anfrage kein Kommentar zu den Prozessdetails. Nur so viel: "Wir haben unsere Positionen und Argumente vor Gericht deutlich gemacht". Das Unternehmen vertrete "selbstverständlich" die Position, "dass die Kündigung aufgrund von Pflichtverletzungen der Klägerin rechtens ist". Das Unternehmen habe zudem die Gelegenheit genutzt, die Hauptvorwürfe "pointiert vorzutragen" und darzulegen, wie die Sachverhalte aus unserer Sicht zu bewerten seien.
Die Kündigung würden die Beklagten vor allem auf die Verletzung der Informations- und Berichtspflichten gegenüber den Gesellschaftern und den Aufsichtsgremien stützen, ordnete eine Gerichtssprecherin die Ausgangslage des Prozesses ein.
Der Aufsichtsrat von DSW21 hatte am 10. Juli 2024 mit sofortiger Wirkung die Abberufung von Heike Heim beschlossen und ihr "außerordentlich und fristlos gekündigt". Ein solcher Schritt erfolgt beispielsweise bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig beschädigen.
Als zwei zentralen Hauptgründe für diesen drastischen Schritt gegen die Managerin gelten zwei Krisen in Dortmund, für die Heim mitverantwortlich gemacht wird. Zum einen ist es der Betrugsskandal bei der Vertriebstochter von DEW21, der Stadtenergie, der einen Schaden in Millionenhöhe verursacht hatte und schließlich mit der Abwicklung der Vertriebsmarke endete. Damals war Heim noch Geschäftsführerin von DEW21. Der zweite Grund sind vermeintliche Fehler beim Energieeinkauf während der Beschaffungskrise, bei denen Heim ihre Pflichten verletzt haben soll. Beides gilt es allerdings noch zu beweisen. Die DSW21 prüft ihrerseits Schadensersatzansprüche gegen ihre ehemalige Chefin, die inzwischen bei Remondis Energy + Services GmbH & Co. KG am Standort in Mannheim tätig ist.
Klage gegen Entlassung auch in Aalen
Konstellationen und Millionenverluste während der jüngsten Energiekrise gab es bundesweit bei einigen Stadtwerken. Eine zumindest oberflächlich vergleichbare Situation gibt es in Aalen. Hier wurde Stadtwerkegeschäftsführer Christoph Trautmann im Dezember vergangenen Jahres fristlos entlassen, nachdem laut Stadt im Herbst 2024 Wirtschaftsplanung und Ertragssituation eklatant auseinandergeklafft haben sollen.
In Pressemitteilungen der Stadt ist von "gravierenden Fehlern" im Energieeinkauf die Rede. Trautmann weist die Darstellungen der Stadt zurück und beklagt eine öffentliche Vorverurteilung ohne überprüfbare Beweise. Der Ex-Geschäftsführer hat gegen seine Entlassung vor dem Landgericht Ellwangen geklagt. Der Termin für den Verhandlungsbeginn steht noch aus, es soll um einen Streitwert von 800.000 Euro gehen.
Auch im Fall der Stadtwerke Aalen stellen sich wie zuvor bei einigen anderen Millionenverlusten von Stadtwerken im Nachgang der jüngsten Energiekrise, wie etwa in Dortmund oder Sigmaringen, Fragen nach dem Funktionieren interner Kontrollen, des Risikomanagements und dem Wirken der Aufsichtsgremien.



