6,2 Cent pro Kilowattstunde – mehr geht im kommenden Jahr bei Onshore-Windenergie nicht, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden. Dieser Höchstwert ist der maximale Zuschlagswert, den ein Bieter bei Ausschreibungen im Jahr 2020 für Wind an Land erhalten kann. Wer mehr fordert, wird von der Auktion ausgeschlossen.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur ist eine Reaktion auf die schwache Nachfrage bei den vergangenen Windausschreibungen. Weil sich regelmäßig zu wenige Bieter beteiligt hatten, fand praktisch kein Wettbewerb statt und der Preis zog grundsätzlich bis auf den Höchstwert an.
Regulierer will Überförderung verhindern
Ohne Festlegung wäre der Höchstwert auf Basis der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt worden. Dies hätte laut BNetzA zu Preisen von 6,8 bis 7,8 ct/kWh geführt – aus Sicht der Behörde eine Überförderung jenseits der Gestehungskosten. In diesem Fall sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur vor.
Der Wert sei so gewählt worden, dass nach Ansicht des Regulierers wirtschaftliche Gebote für alle grundsätzlich geeigneten Standorte abgegeben werden können. Im zugrundeliegenden Gutachten würden die Erzeugungskosten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit bis zu 6,17 ct/kWh angegeben. Der leichte Aufschlag auf 6,20 ct/kWh solle Wettbewerb auch im oberen Preissegment ermöglichen und Konstanz für die Branche schaffen. (wa)



