Von Andreas Baumer
Ökostrom-Betreiber sollten den Stromnetzausbau mitfinanzieren. Mit dieser Überschrift schaffte es Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) diesen Donnerstag auf Nachrichtenportale quer durch Deutschland. Was aus ihren veröffentlichten Aussagen nicht hervorging: Eine entsprechende Reform ist gar nicht Sache ihres Ministeriums, sondern die der Bundesnetzagentur – und die ist bereits dabei, das Thema anzugehen.
Konkret ließ Reiche über das vielleicht größte Sprachrohr der deutschen Presselandschaft, die Deutsche Presse-Agentur (dpa), ausrichten, dass Systemverantwortung heiße, "dass die Kosten für den Netzausbau nicht mehr nur über die Netzbetreiber und die allgemeinen Netzentgelte von den Stromkunden zu bezahlen sind."
Und: "Die Erneuerbaren können und müssen mehr Systemverantwortung übernehmen. Und das heißt auch, Verantwortung für die Kosten des Gesamtsystems zu übernehmen und einen Beitrag zur Netzstabilität, zur Regelbarkeit und zur Steuerbarkeit zu leisten."
Netzagentur-Präsident verweist auf Agnes-Prozess
Dies veranlasste kurze Zeit später Netzagentur-Chef Müller dazu, selbst auf der Plattform Linkedin aktiv zu werden. "Deshalb hat die Bundesnetzagentur den Agnes-Prozess gestartet", schrieb er und markierte den Linkedin-Account des Bundeswirtschaftsministeriums. "Danke für die anscheinend nötige Klarstellung", kommentierte eine Nutzerin.
Tatsächlich wird die Einführung sogenannter Einspeiseentgelte oder Baukostenzuschüsse im Agnes-Diskussionspapier der Bundesnetzagentur gleich als erste Anpassungsoption genannt. Zum Hintergrund: Aktuell werden in Deutschland allein von Stromverbrauchern Netzentgelte gezahlt, nicht von Stromerzeugern. Agnes ist die Abkürzung für "Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom".
Eine Beteiligung der Einspeiser biete die Möglichkeit, angesichts steigender Netzkosten durch den Zubau erneuerbarer Energien Einspeiser an den Netzkosten zu beteiligen, heißt es in dem Papier. Gerade in stark belasteten Netzen würden somit zusätzliche Einnahmen generiert. "Dies sollte dazu führen, dass der Umverteilungsmechanismus zwischen den EE-belasteten und verbrauchsdominierten Verteilernetzen in geringerem Umfang nötig wäre oder gänzlich wieder abgeschafft werden könnte."
Vier Optionen für Einspeiseentgelte
Die Bundesnetzagentur hält bei Einspeiseentgelten vier Anpassungsoptionen für denkbar: einen Arbeitspreis, bei dem pro eingespeiste Megawattstunde gezahlt wird, einen Leistungspreis, bei dem die eingespeiste Höchstlast oder die installierte Erzeugungsleistung maßgebend ist; einen Kapazitätspreis, bei dem auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität abgezielt wird; und einen Grundpreis, der einen pauschalen Betrag pro Jahr je Netzanschluss widerspiegelt.
Die führenden Energieverbände kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Auffassungen. Nach Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie eignet sich ein Kapazitätspreis am besten.
Aus Sicht des Stadtwerkeverbands VKU ist eine Beteiligung von Einspeisern an Netzentgelten dagegen "nicht zielführend". Sollte die Bundesnetzagentur zu dem Schluss kommen, dass Netzentgelte für Einspeiser im System verankert werden müssen, sei auch eine "sachgerechte Kostenzuordnung" vorzunehmen, heißt es. Auch der BDEW stellt infrage, ob Einspeiseentgelte die gewünschte Steuerungsfunktion erzielen würden. "Eine Beteiligung der Einspeiser an den Netzkosten über Einspeiseentgelte ist abzulehnen", heißt es dort.
Positiver werden in der Branche Baukostenzuschüsse bewertet. Diese würden etwa im Zuge der Netzanbindung vom Anschlussnehmer entrichtet werden. "Damit könnte ein Preissignal gesendet werden, welches einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Netzanschlusskapazität oder zur netzdienlichen Ansiedlung neuer Erzeugungskapazitäten setzt", schreibt die Netzagentur.
VKU: Baukostenzuschüsse "sinnvolles Instrument"
Baukostenzuschüsse seien einfacher zu handhaben als Einspeiseentgelte, kommentierte der BDEW. Für den VKU handelt es sich hierbei um ein "sinnvolles Instrument". Und auch der BEE würdigte, dass sich damit zugleich die lokale Steuerung und die netzdienliche Fahrweise von Stromerzeugern adressieren ließe.
Die neue schwarz-rote Bundesregierung hat die Senkung der Stromsystemkosten zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben im Energiebereich erklärt. Dabei liegen gerade bei der Ausgestaltung der Netzentgelte die wesentlichen Kompetenzen inzwischen bei der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde.
Dass die Bundesnetzagentur inzwischen so viel Macht hat, gefällt bei weitem nicht allen. Etwa bei der Reform der Netzanreizregulierung, die in Teilen der Energiebranche sehr kritisch gesehen wird, traten jüngst Meinungsverschiedenheiten zutage. Er halte die Diskussion darüber, ob der Bundestag bei den Befugnissen der Bundesnetzagentur nachsteuern müssen, für angebracht, schrieb etwa Unions-Fraktionsvize Sepp Müller.
Mit Spannung wird derweil der Strom-Versorgungssicherheitsbericht der Bundesnetzagentur erwartet, der kurz vor der Veröffentlichung stehen soll. Ein gesondertes Monitoring, das den aktuellen Stand bei der Energiewende kritisch prüfen soll, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium extern vergeben. Damit befassen sich das Analysehaus BET und das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln.
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