Windkraft macht trotz Rückgängen den größten Teil des Direktvermarktungsportfolios von Quadra Energy aus.

Windkraft macht trotz Rückgängen den größten Teil des Direktvermarktungsportfolios von Quadra Energy aus.

Bild: © AdobeStock/Arman

Die Bundesnetzagentur strebt einen Paradigmenwechsel beim Wälzen von Stromnetzkosten an. Damit will die Regulierungsbehörde auf die veränderte Netzsituation im Zuge der Energiewende reagieren.

Das geht aus einem Orientierungspapier hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Am kommenden Dienstag wird ein Expertenaustausch dazu stattfinden – das Papier soll als Vorbereitung dienen.

Stromnetzkosten werden von oben nach unten gewälzt – also von der Höchstspannungsebene bis hin zur Niederspannung. In der aktuellen Systematik führt dies dazu, dass Kunden in nachgelagerten Verteilnetzen unterschiedlich stark an den Kosten vorgelagerter Netze beteiligt werden.

Was ist das Problem?

Netzgebiete mit hoher dezentraler Einspeisung – etwa aus Photovoltaik-Anlagen – müssen nur noch vergleichsweise wenig Strom aus vorgelagerten Netzen beziehen. Zudem werden Strommengen, die in die höhere Netzebene zurückgespeist werden, vom gesamten Strombezug abgezogen. Netzkunden in diesen Gebieten werden entsprechend geringer an den Stromnetzkosten aus den vorgelagerten Ebenen beteiligt. Denn bislang ist für die Kostenwälzung der Nettobezug von Strom aus vorgelagerten Netzen entscheidend.

Gleichzeitig führe die dezentrale Erzeugung aber praktisch nicht zu Kosteneinsparungen in den vorgelagerten Netzen, schreibt die Bundesnetzagentur. Sie verursache eher sogar deutliche Mehrkosten wegen hoher Rückspeisungen in vorgelagerte Netze.

Die Einführung der sogenannten Erneuerbare-Energien-Netzkostenwälzung, kurz EE-Netzkostenwälzung, hat das Problem aus Sicht der Bundesnetzagentur sogar noch verstärkt. Der Mechanismus wurde 2025 erstmals angewendet. Ziel dieser Neuerung war es, Netzgebiete mit besonders vielen erneuerbaren Energien bei Netzentgelten zu entlasten.

Dadurch kann es allerdings dazu kommen, dass eine nachgelagerte Ebene kostengünstiger wird als eine vorgelagerte Ebene. Mit dem Grundsatz der Kostenreflexivität sei das nur schwer zu vereinbaren, wenn die Nutzung von mehr Infrastruktur preiswerter sei als die Nutzung von weniger Infrastruktur, schreibt die Bundesnetzagentur. Unter Kostenreflexivität ist zu verstehen, dass möglichst dort Kosten gezahlt werden, wo sie verursacht werden.

Was will die Bundesnetzagentur ändern?

Die Bundesnetzagentur möchte deshalb die Berechnungsgrundlage ändern: Statt zu schauen, wie viel Strom ein Gebiet aus dem übergeordneten Netz bezieht, soll künftig der gesamte Stromverbrauch aller Endkunden in diesem Gebiet als Maßstab gelten – egal ob der Strom lokal erzeugt oder der vorgelagerten Netzebene entnommen wurde. So zahlen Regionen mit vielen Solaranlagen nicht weniger als andere, obwohl sie das vorgelagerte Netz genauso nutzen.

So würden die Finanzierungsbeiträge für das Übertragungsnetz erwartungsgemäß vereinheitlicht werden, schreibt die Bundesnetzagentur. Als Richtgröße nennt sie knapp einen Cent pro Kilowattstunde (kWh) statt einer Spannbreite von aktuell unter 0,1 bis 1,7 Cent pro kWh.

An der EE-Netzkostenwälzung möchte die Bundesnetzagentur weiter festhalten. Die Evaluierung des Mechanismus im Jahr 2028 bleibe unberührt, schreibt sie.

Wie viele Netzebenen benötigen wir?

Während viele andere Länder in der Regel vier Netzebenen unterscheiden, Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung, sind es in Deutschland ganze sieben Stück, wie die Bundesnetzagentur schreibt. Um die Wälzungssystematik zu vereinfachen, schlägt die Behörde vor, die Ebenen auf vier zu beschränken. "Dies könnte die Systemkomplexität reduzieren, Fehlanreize bei der Standortwahl und der Wahl von Netzanschlusspunkten (mit Auswirkungen auf erforderliche Anschlussleitungen) verringern und die Stabilität der Netzentgelte erhöhen."

Allerdings würde eine solche Änderung viele Folgefragen aufwerfen, heißt es. Die Rede ist hier etwa von Eigentumsverhältnissen, die in der Folge Fragen im Rahmen von Kostenabgrenzungen und Ausgleichszahlungen nach sich ziehen würden.

Die Bundesnetzagentur schreibt selbst, dass deshalb eine Änderung in der ersten Phase der Agnes-Festlegung 2029 nicht realisiert werden könnte. Jedoch sollte bereits jetzt mit der Prüfung und der Diskussion begonnen werden.

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