Windkraft macht trotz Rückgängen den größten Teil des Direktvermarktungsportfolios von Quadra Energy aus.

Windkraft macht trotz Rückgängen den größten Teil des Direktvermarktungsportfolios von Quadra Energy aus.

Bild: © AdobeStock/Arman

Die Bundesnetzagentur strebt einen Paradigmenwechsel beim Wälzen von Stromnetzkosten an. Damit will die Regulierungsbehörde auf die veränderte Netzsituation im Zuge der Energiewende reagieren.

Das geht aus einem Orientierungspapier hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Am kommenden Dienstag wird ein Expertenaustausch dazu stattfinden – das Papier soll als Vorbereitung dienen. Der Expertenaustausch ist Teil der Netzentgeltreform, die unter dem Schlagwort Agnes läuft.

Stromnetzkosten werden von oben nach unten gewälzt – also von der Höchstspannungsebene bis hin zur Niederspannung. In der aktuellen Systematik führt dies dazu, dass Kunden in nachgelagerten Verteilnetzen unterschiedlich stark an den Kosten vorgelagerter Netze beteiligt werden.

Was ist das Problem?

Netzgebiete mit hoher dezentraler Einspeisung – etwa aus Photovoltaik-Anlagen – beziehen vergleichsweise wenig Strom aus vorgelagerten Netzen. Netzkunden in diesen Gebieten werden entsprechend geringer an den Stromnetzkosten aus den vorgelagerten Ebenen beteiligt.

Gleichzeitig führe die dezentrale Erzeugung aber praktisch nicht zu Kosteneinsparungen in den vorgelagerten Netzen, schreibt die Bundesnetzagentur. Sie verursache eher sogar deutliche Mehrkosten wegen hoher Rückspeisungen in vorgelagerte Netze.

Die Einführung der sogenannten Erneuerbare-Energien-Netzkostenwälzung, kurz EE-Netzkostenwälzung, hat dieses Problem aus Sicht der Bundesnetzagentur verstärkt. Der Mechanismus wurde 2025 erstmals angewendet. Ziel dieser Neuerung war es, Netzgebiete mit besonders vielen erneuerbaren Energien bei Netzentgelten zu entlasten. In der Folge sanken die Netzentgelte in Gebieten mit vielen erneuerbaren Energien.

Dadurch kann es allerdings dazu kommen, dass eine nachgelagerte Ebene kostengünstiger wird als eine vorgelagerte Ebene. Mit dem Grundsatz der Kostenreflexivität sei es nur schwer zu vereinbaren, wenn die Nutzung von mehr Infrastruktur preiswerter sei als die Nutzung von weniger Infrastruktur, schreibt die Bundesnetzagentur. Unter Kostenreflexivität ist zu verstehen, dass möglichst dort Kosten gezahlt werden, wo sie verursacht werden.

Was will die Bundesnetzagentur ändern?

Die Bundesnetzagentur will die Kostenwälzung von der Struktur der regulären Netzentgelte entkoppeln. Während bei der Abrechnung von Netzentgelten auf die zähltechnisch erfassten Mengen abgestellt werde, könnten bei der Kostenwälzung andere Größen herangezogen werden, schreibt die Bundesnetzagentur.

Hier biete sich vor allem der tatsächlich aus dem Netz bezogene Letztverbrauch – unabhängig von lokaler Erzeugung – als Schlüsselgröße an. Dieser sei unabhängig vom Umfang der dezentralen Erzeugung und verspreche eine ausgewogenere Zuordnung von Kosten, heißt es.

Dadurch könnte erreicht werden, dass ähnliche Verbraucher wie beispielsweise Haushalte mit einem bestimmten jährlichen Strombezug bundesweit ungefähr den gleichen Beitrag zur Finanzierung des Übertragungsnetzes leisten.

Die Regulierungsbehörde nennt im Papier ein Beispiel. Demnach betrugen die Übertragungsnetzkosten, umgelegt auf ausgewählte Verteilnetzgebiete, im vergangenen Jahr zwischen 0,1 und 1,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Durch die neue Methode würden die Finanzierungsbeiträge für das Übertragungsnetz erwartungsgemäß vereinheitlicht werden, schreibt die Bundesnetzagentur. Als Richtgröße nennt sie knapp einen Cent pro Kilowattstunde (kWh).

An der EE-Netzkostenwälzung möchte die Bundesnetzagentur weiter festhalten. Die Evaluierung des Mechanismus im Jahr 2028 bleibe unberührt, schreibt sie.

Wie viele Netzebenen benötigen wir?

Während viele andere Länder in der Regel vier Netzebenen unterscheiden, Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung, sind es in Deutschland ganze sieben Stück, wie die Bundesnetzagentur schreibt. Um die Wälzungssystematik zu vereinfachen, schlägt die Behörde vor, die Ebenen auf vier zu beschränken. "Dies könnte die Systemkomplexität reduzieren, Fehlanreize bei der Standortwahl und der Wahl von Netzanschlusspunkten (mit Auswirkungen auf erforderliche Anschlussleitungen) verringern und die Stabilität der Netzentgelte erhöhen."

Allerdings würde eine solche Änderung viele Folgefragen aufwerfen, heißt es. Die Rede ist etwa von Eigentumsverhältnissen, die in der Folge Fragen im Rahmen von Kostenabgrenzungen und Ausgleichszahlungen nach sich ziehen würden.

Die Bundesnetzagentur schreibt selbst, dass deshalb eine Änderung in der ersten Phase der Agnes-Festlegung 2029 nicht realisiert werden könnte. Jedoch sollte bereits jetzt mit der Prüfung und der Diskussion begonnen werden.

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