Bild: © Patrick Pleul/dpa

Die beiden Umweltorganisationen haben einen Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz vorgelegt. Neben einer konkreten Abschaltliste für sämtliche Kraftwerke in Deutschland, haben die Aktivisten auch die Deadline für das Kohle-Aus auf 2030 vorgezogen und Ausgleichszahlungen für Betreiber nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

"Viele glauben, dass der Kohleausstieg schon beschlossene Sache ist. Aber die Kohlekommission hat nur Empfehlungen ausgesprochen – jetzt muss das Gesetz dazu kommen. Es gibt keine Entschuldigung der Bundesregierung mehr für Nichtstun", leitet Hermann Ott, Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth den Gesetzesentwurf ein. Drei Phasen ebnen den Weg in eine kohlefreie Zukunft.

Gut 24 GW an Braun- und Steinkohlekapazitäten bis 2026

Bis Ende 2022 sollen demnach 3,1 GW Braunkohlekapazitäten in Nordrhein-Westfalen vom Netz gehen, darunter die Standorte Niederaußem, Mehrum, Heyden, Wilhelmshaven. Ein Abbaggern des Hambacher Forstes und die Umsiedlung angrenzender Dörfer wären damit vom Tisch.

In Phase zwei sollen anschließend acht GW Braunkohle-Kapazität und 13 GW an installierter Steinkohle-Leistung abgeschaltet werden. Milliardenschwere Entschädigungsleistungen, wie sie etwa RWE fordert, sind im Gesetzesentwurf der Klimaaktivisten Fehlanzeige.

Fünf Jahre früher als die Pläne der Kohle-Kommission

Nur in Ausnahmefällen sollen Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen Ausgleichszahlungen erhalten – etwa wenn aufgrund des Erhalts von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden. Die dritte Phase sieht ab 2026 eine festgelegte Reihenfolge für die Stilllegung der verbleibenden Standorte vor.

Als erstes würde es die Blöcke A und B des Kraftwerkes Jänschwalde treffen, gefolgt von Gelsenkirchen-Scholven und Völklingen-Fenne. Insgesamt fallen in der finalen Phase bis 2030 über 4 GW an Erzeugungskapazität aus der Stromversorgung. (ls)

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