Die Stadtwerke Iserlohn haben sich mit einer Klage gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt, wie das kommunale Unternehmen mitteilt. Konkret geht es um die beiden Berliner Unternehmen Nowenergy GmbH und Turbovergleich29.de. Diese hätten in der Vergangenheit bereits häufiger Stadtwerke-Kunden ohne deren Einwilligung telefonisch kontaktiert, schreiben die Stadtwerke Iserlohn in ihrer Mitteilung. Ziel dieser Kaltakquise sei es nicht nur gewesen, die Kunden mit zweifelhaften Behauptungen von einem Anbieterwechsel zu überzeugen, sondern sie auch – wie im Fall der Nowenergy – durch sogenannte Kettenlieferverträge über den Zeitraum des zweijährigen Vertrags hinaus an sich zu binden.
Diese Art der Vertragsbindung sei rechtswidrig, wie auch die prozessbevollmächtigte Kanzlei Schlack & Krtschil in der Erklärung der Stadtwerke erläutert. Es sei der Versuch unternommen worden, den Paragrafen 309 Nr. 9 des BGB zu umgehen. „Denn verlängert sich ein Vertrag stillschweigend nach seiner vereinbarten zweijährigen Erstlaufzeit, weil keine Seite kündigt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert. Dann hat der Verbraucher allerdings das Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat. Im Fall der nowenergy GmbH schließt sich der Folgevertrag zu gleichen Konditionen unmittelbar an den Erstvertrag an. Damit kommt es zu einer Bindung des Verbrauchers von insgesamt vier Jahren, in denen das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen ist.“ Diese Umgehung sei aber nach § 306a BGB verboten.
Landgericht Bochum gibt Stadtwerken recht
In dem Verfügungsrechtstreit gab die 15. Zivilkammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum den Stadtwerken recht. Sie untersagte den Angeklagten sowohl die Durchführung von Anrufen zu Werbezwecken ohne ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Letztverbrauchers als auch die Unterbreitung eines an den abgeschlossenen Vertrag unmittelbar anschließenden Folgevertrags. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht den beiden Geschäftsführern ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 Euro oder Haftstrafen bis zu 6 Monaten. Die Urteile sind nach Angaben der Stadtwerke noch nicht rechtskräftig.
„Mit dem Urteil sehen wir uns in unserer Strategie bestätigt, sich gegen unlautere Machenschaften von dubiosen Energiediscountern und für die Belange unserer Kundinnen und Kunden stark zu machen“, lässt sich Reiner Timmreck, Geschäftsführer der Stadtwerke Iserlohn, in der Mitteilung zitieren. Er hofft auf eine Signalwirkung des Urteils im Sinne des Verbraucherschutzes. (amo)



