Als Grundlage der Nachzahlungsprognose von Techem dienen die Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie Preisangaben des Statistischen Bundesamtes.

Als Grundlage der Nachzahlungsprognose von Techem dienen die Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie Preisangaben des Statistischen Bundesamtes.

Bild: © nenetus/Adobestock

Von Hans-Peter Hoeren

Das Landgericht München hat einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) stattgegeben. Die Verbraucherschützer hatten den Energiekonzern verklagt, weil eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten musste. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und bezieht sich auf eine Abrechnung aus dem Jahr 2023. Eon wird in Berufung gehen. Das erklärte eine Sprecherin auf ZfK-Anfrage. Ziel sei es, dass dadurch die "Realität der Marktkommunikation mit ihren verschiedenen Akteuren adäquat in der Rechtsprechung berücksichtigt wird", heißt es weiter.

Die betroffene Kundin hatte laut Pressemitteilung der VZBV ihren Gasvertrag fristgemäß gekündigt und Eon den Zählerstand mitgeteilt. Die Abrechnung, die eine Gutschrift von 972 Euro ergab, erhielt sie aber erst über ein Dreivierteljahr nach Vertragsende. Zuvor hatte sie zwei Mal reklamiert und die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingeschaltet.

Gericht sieht Verstoß gegen gesetzliche Sechs-Wochen-Frist

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energieversorger verpflichtet, Abschlussrechnungen für Strom- und Gaslieferungsverträge spätestens sechs Wochen nach Vertragsende zu übermitteln. Guthaben aus dem Vertrag sind dann innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen.

Die Sechs-Wochen-Frist für die Abschlussrechnung sei eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher:innen, die den Wechsel des Energielieferanten erleichtern soll, heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichts München. Eon habe die gesetzliche Frist weit überschritten und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Eon-Sprecherin: "Kein strukturelles Problem"

Eine zeitnahe Schlussrechnung stelle sicher, dass Kund:innen wissen, welche Forderungen auf sie zukommen. Zugleich gewährleiste sie die unverzögerte Rückzahlung eines etwaigen Guthabens. Müssten Verbraucher:innen mit Verzögerungen bei der Abrechnung und Rückzahlung rechnen, könnten sie nicht mehr auf eine reibungslose und liquiditätsschonende Abwicklung eines Anbieterwechsels vertrauen.

Laut VZBV hatte das Oberlandesgericht München Eon bereits im Jahr 2024 wegen der verspäteten Schlussabrechnung von Stromverträgen verurteilt. Dieses ebenfalls von den Verbraucherschützern erstrittene Urteil sei bereits rechtskräftig. Einen möglichen Zusammenhang zwischen den beiden Urteilen rund um die Schlussabrechnungen in den unterschiedlichen Sparten weist der Energiekonzern auf Anfrage aber entschieden zurück . "Unsere Kundinnen und Kunden stehen für uns selbstverständlich an erster Stelle. Daher erhalten sie ihre Rechnungen auch so schnell wie möglich. Entsprechend kann auch nicht von einem strukturellen Problem die Rede sein."

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