Eine Erholungspause ist der Stromabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums diesen Sommer nicht vergönnt. Kaum haben das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Netzpaket das Bundeskabinett passiert, stehen mit dem Verteilnetzpaket und dem Messstellenbetriebsgesetz die nächsten beiden Großvorhaben auf dem Programm. Auf beides hatte sich der Koalitionsausschuss Anfang Juli geeinigt.

Das Verteilnetzpaket soll die Realisierungszeit von Netzprojekten halbieren und sieht unter anderem flexiblere Planfeststellungsverfahren, straffere Umweltverträglichkeitsprüfungen und klare Stichtagsregelungen vor. Gleichzeitig sollen bestehende Netze besser ausgelastet werden, etwa durch intelligente Steuerung und dynamisches Lastmanagement. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zu dem am letzten Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Netzanschlusspaket, das unter anderem die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren voranbringen will.

Zentrale Datenplattform und stärkere Kooperation

Ein wichtiger Hebel könnte weiterhin die geplante zentrale Datenplattform für Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten sein. Sie schafft aber nur dann echten Mehrwert, wenn die Daten standardisiert, aktuell, maschinenlesbar und für die relevanten Akteure praxistauglich verfügbar sind. Offen bleibt, wer die Plattform betreibt, welche Datenpflichten gelten, wie Qualität gesichert wird und wie Netzbetreiber-, Messstellen- und IT-Systeme angebunden werden.

Auch die angekündigte stärkere Kooperation zwischen Netzbetreibern, etwa zur gemeinsamen Entwicklung gemeinsamer Software, ist grundsätzlich sinnvoll. Gerade kommunale Unternehmen könnten von Standardlösungen mit hohem Interoperabilitätsgrad profitieren, um Parallelsysteme zu vermeiden. Das passt zu vielen aktuellen IT-Debatten, die auf einheitliche Hub-Lösungen, klare Standards und hohe Datenqualität als Grundlage hindeuten.

Smart-Meter-Druck steigt

Besonders deutlich steigt der politische Druck beim Smart-Meter-Rollout. Smart Meter sind Voraussetzung für dynamische Tarife, flexible Lasten, bessere Netztransparenz, effizientere Netzplanung und die Integration erneuerbarer Energien.

Die Bundesregierung will die 90-prozentige Abdeckung beim Pflichteinbau von 2032 auf 2030 vorziehen. Bislang liegen die Ziele bei 50 Prozent bis 2028 und rund 90 Prozent bis 2032.
Damit reagiert Deutschland auch auf den europäischen Vergleich: Länder wie Frankreich, Spanien oder Schweden sind bei der Marktdurchdringung deutlich weiter.

Zugleich dürfte die Bundesregierung eine mögliche Novelle der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie antizipieren, die eine hohe Smart-Meter-Durchdringung fordert. Der Rollout wird damit nicht nur nationales Digitalisierungsprojekt, sondern Teil europäischer Energie- und Marktintegration.

Vor- und Nachteile von Smart Meter Light

Am meisten überrascht jedoch die Rückkehr der Smart-Meter-Light-Debatte. Noch im Monitoring-Bericht des vergangenen Herbstes hatte sich Energieministerin Katherina Reiche klar gegen diesen vereinfachten Messansatz ausgesprochen. Nun heißt es, für Kunden außerhalb des verpflichtenden Rollouts solle ein kostengünstiges und cybersicheres Smart Meter Light ermöglicht werden, mit dem sie ihre Stromrechnung optimieren können.

Dafür spricht: Eine vereinfachte Messlösung mit geringerem Funktionsumfang könnte freiwillige Einbauten verbilligen, Verbrauchstransparenz schaffen und mehr Haushalten den Zugang zu zeitvariablen Tarifen ermöglichen. Im Unterschied zum klassischen intelligenten Messsystem wären solche Geräte aber nicht für die Steuerung oder Drosselung von Wärmepumpen, Wallboxen, Speichern oder Klimageräten geeignet. Auf die Pflicht-Rollout-Quote hätte es allerdings keinen direkten Einfluss.

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Gegen den Ansatz spricht, dass er bislang regulatorisch nicht ausdefiniert ist und kurzfristig zusätzlichen Aufwand erzeugen könnte. Wenn neue Technik, Zertifizierungen sowie Markt- und Backendprozesse aufgebaut werden müssen, drohen Doppelstrukturen. Zugleich stockt bereits der Pflichteinbau, zu dem der Rollout der Steuerboxen parallel läuft.

Der entscheidende Punkt ist daher nicht das Konzept an sich, sondern ob es schnell, standardisiert und regulatorisch stabil umgesetzt werden kann und welche Systemkosten oder systemische Wertschöpfung daraus entstehen. Dazu gehört eine ehrliche Diskussion über Datenqualität, Messgenauigkeit, Erreichbarkeit der Geräte und Sicherheitsanforderungen.

Gesetze: Zeitplan noch wenig konkret

Offen ist deshalb, wann und wie die Vorschläge Gesetz werden. Ein Verteilnetzplan bleibt ohne gesetzliche Bindungskraft zunächst nur ein Plan und soll erst Ende 2026 vorliegen. Der Smart Meter Light müsste mindestens im Messstellenbetriebsgesetz verankert werden. Dessen Novellierung hat das Wirtschaftsministerium für das vierte Quartal 2026 angekündigt.

Einen Hinweis gab der Bundestag in seiner Beschlussempfehlung zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) Anfang Juli. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Beschlüsse des Koalitionsgipfels zügig umzusetzen und "geeignete Maßnahmen zu prüfen, damit Verzögerungen beim Einbau und der Anwendung intelligenter Messsysteme durch Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber nicht zu einem Teilnahmehindernis werden."

Komplexität nicht weiter verwalten

Der Modernisierungsschub darf allerdings nicht in Einzelmaßnahmen stecken bleiben. Wenn breiter Konsens besteht, dass Digitalisierung vom reinen Support zur kritischen Infrastruktur selbst und damit zur Voraussetzung energiewirtschaftlicher Wertschöpfung wird; wenn klar wird, dass Fehler in der Systeminfrastruktur systemkritisch werden, dann wäre ein wertvoller Schritt getan.

Entscheidend ist daher, Komplexität nicht weiter zu verwalten, sondern sie durch klare Standards, durchgängige Prozesse, funktionierende Schnittstellen und Automatisierung zu reduzieren. Gelingt das, könnten die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes und ein ambitionierter Verteilnetzplan tatsächlich zum Beschleuniger der Energiewende werden.

Unsere Kolumnistin Constanze Adolf leitet den Stabsbereich Energiewirtschaft: Strategie & Wissen bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen. Ihr letzter Beitrag: "Kurswechsel bei Energy Sharing: Wo für Stadtwerke die Knackpunkte liegen"

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