Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Tobias Hase/dpa

Die Sommerpause für Katherina Reiche (CDU) kann beginnen. Am Mittwoch brachte die Bundeswirtschaftsministerin mit dem Netzpaket und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwei strompolitische Großvorhaben durch das Bundeskabinett. Damit ist eine monatelange Hängepartie zu Ende gegangen.

Die Bundesregierung macht damit auch den Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Und dort soll es schnell gehen. Beide Gesetze wurden als "besonders eilbedürftig" eingestuft. So kann die Bundesregierung die Entwürfe schneller an den Bundestag weiterleiten. Die Abgeordneten müssen damit nicht die reguläre Frist für die Stellungnahme des Bundesrats abwarten.

SPD-Verhandlerin sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf

Reiche hat es eilig. Ihre große Sorge umschrieb sie bei einer Pressekonferenz so: "Im parlamentarischen Verfahren wird es sicherlich darauf ankommen, die Kosten nicht aus dem Blick zu verlieren und das politisch Wünschenswerte mit dem Kern der Novelle zu verbinden: den Ausbau der erneuerbaren Energien kosten- und systemeffizient auszugestalten."

Für den Koalitionspartner wird Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, die beiden Vorhaben verhandeln. Sie sieht noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Beide Entwürfe widersprächen nach wie vor wesentlichen Aussagen des Koalitionsvertrages und konterkarierten die erklärten gemeinsamen Ziele, teilte sie mit.

Auf dem Weg zum Kabinett gab es bei Netzpaket und EEG keine großen Umbrüche, aber durchaus kleinere Anpassungen. Im Folgenden ein Überblick über das EEG. (Änderungen beim Netzpaket finden Sie hier.)

1. Großzügigere Übergangsfrist für kleine PV-Anlagen

Es bleibt dabei: Die feste Einspeisevergütung für Anlagen unterhalb von 100 Kilowatt (kW) entfällt. Allerdings gibt es für kleinere Anlagen eine Übergangsfrist. Die Übergangszahlung liegt einen Cent pro Kilowattstunde (kWh) unter dem anzulegenden Wert.

Bei der Übergangsfrist ging das Wirtschaftsministerium noch einmal auf das Umweltministerium und die Erneuerbaren-Branche zu. In der früheren Fassung hätten alle Neuanlagen ab 2030 verpflichtend in die Direktvermarktung gehen müssen, wenn sie ihren Strom ins öffentliche Netz einspeisen wollen. Jetzt wurde die Frist auf Anfang 2031 verschoben.

Für alle anderen Segmente bleiben die Übergangsfristen gleich. Das bedeutet: Neuanlagen mit weniger als 50 kW können noch bis Ende 2027 von der Übergangsregelung profitieren und Neuanlagen mit weniger als 25 kW bis Ende 2028. Ganz ausgenommen bleiben Balkonkraftwerke.

Die Energiebranche hätte sich übrigens eine noch großzügigere Übergangsregelung gewünscht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlug eine einheitliche Regelung für alle betroffenen Anlagen vor. Erst 2030 sollte umgestellt werden.

Der BDEW wollte zumindest Anlagen mit einer Leistung von 7 bis 25 kW bis 2030 Übergangszahlungen gewähren. Noch kleinere Anlagen sollten von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen werden.

2. Pachtdeckel wird konkretisiert

Bekannt war bereits, dass das Bundeswirtschaftsministerium möglicherweise einen Pachtdeckel für Windenergieanlagen an Land einführen will. Bislang stand der entsprechende Paragraf allerdings in eckigen Klammern und damit noch unter Vorbehalt.

Das Instrument wurde in der Kabinettsfassung nun fest verankert und gegenüber der vorherigen Version etwas entschärft. Erfasst werden Zahlungen für Flächen, die direkt für die Windenergieanlage genutzt werden, außerdem für Nebenanlagen in einem Umkreis von 2500 Metern um die Turmmitte sowie für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächen.

Der Pachtdeckel nach § 36d EEG

In Kürze

Erfasst werden Zahlungen für Flächen, die direkt für die Windenergieanlage genutzt werden, außerdem für Nebenanlagen in einem Umkreis von 2500 Metern um die Turmmitte sowie für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächen. Die Obergrenze soll für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 19 Jahre gelten. In diesem Zeitraum dürfen die Entgelte insgesamt höchstens 3,5 Prozent statt bislang 2,5 Prozent des rechnerisch erzielbaren Standortertrags der Anlage betragen, multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen anzulegenden Wert.

Der Pachtdeckel ist in der Energiebranche umstritten. Der BDEW lehnt das Instrument ab. Auch der BEE spricht sich gegen den vorgeschlagenen Pachtdeckel aus. "Ein Eingriff in langfristige Grundstücksnutzungsverträge bedarf einer umfassend geprüften, verhältnismäßigen und praxistauglichen Lösung", schreibt er. Der VKU unterstützt dagegen die Idee eines Pachtdeckels.

3. Ausweitung der Direktvermarktung: Neue Anlagen-Prognose

Bemerkenswert ist eine Annahme in der Gesetzesbegründung. Demnach wird nun unterstellt, dass durch die Abschaffung der geförderten Einspeisevergütung und die Ausweitung der Direktvermarktung jährlich rund 135.000 Anlagen zusätzlich direkt vermarktet werden. In der vorherigen Fassung waren es lediglich 90.000 Anlagen.

Worauf die neue Annahme beruht, wird nicht erklärt. Nur so viel: Die Entwicklung sei aufgrund des Systemwechsels schwer zu prognostizieren.

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