Die Macht und die Befugnisse des Bundeskartellamts wachsen. Die Behörde verfolge besonders in Zeiten von Inflation und großen Belastungen für Verbraucher wettbewerbswidrige Praktiken mit aller Konsequenz, teilt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2022/23 mit. Hierbei sei die Behörde sehr erfolgreich – „auf und unter dem Radar“.
Das dürfte eine Anspielung auf neue Eingriffsmöglichkeiten sein. Das Bundeskartellamt darf mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Störungen des Wettbewerbs auch ohne nachgewiesenen Rechtsverstoß angehen. In der Fusionskontrolle können Unternehmen dann verpflichtet werden, Zusammenschlüsse auch unterhalb der normal geltenden Schwellenwerte zur Prüfung anzumelden. Im Extremfall kann sogar eine Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen angeordnet werden. Die Novelle ist vor wenigen Tagen vom Bundestag verabschiedet worden.
Schwarze Schafe ausmachen sei nicht trivial
Auch im Energiesektor hat das Bundeskartellamt neue Aufgaben bekommen. So soll die Behörde darauf achten, dass Versorger die Energiepreisbremsen nicht missbrauchen. Insbesondere dürfen die Unternehmen – sofern sie eine Erstattung beantragen – grundsätzlich nur dann höhere Arbeitspreise als die gesetzlich festgelegten Referenzpreise berechnen, wenn sie auch entsprechend höhere Beschaffungskosten oder regulatorische Kosten nachweisen können.
„Für diese neue Aufgabe haben wir umgehend eine Abteilung mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet“, erklärt dazu Kartellamts-Chef Mundt. Es sei alles andere als trivial, „unter tausenden Versorgern mit verschiedensten Tarifen sowie zehntausenden von Individualverträgen mit Industriekunden die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. Aber wir kommen gut voran.“ Seit Mitte Mai wurde dazu Prüfverfahren gegen mehrere Gas-, Wärme- und Stromversorger eröffnet.
RWE und EnBW überschreiten die Schwelle
Das Kartellamt analysiert außerdem regelmäßig die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf der Ebene der Stromerzeugung. Der jüngste Bericht stellt dabei fest, dass RWE in so vielen Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar ist, dass der Schwellenwert zur marktbeherrschenden Stellung überschritten sei. Auch beim Angebot von Regelenergie hat nach Analysen des Bundeskartellamtes mit EnBW ein einzelnes Unternehmen eine sehr herausgehobene Marktposition.
Und schließlich redete die Behörde auch bei einem großen Kooperationsvorhaben des Energiesektors ein kräftiges Wort mit. Die als „Rheinland-Kooperation“ geplante strategische Verbindung zwischen der Eon-Tochter Westenergie und der RheinEnergie aus Köln wurde erst nach Auflagen freigegeben. Wesentliche Teile des Heizstromgeschäfts der RheinEnergie müssen auf einen Dritten übergehen. Der Zusammenschluss hätte nach Auffassung des Kartellamts vor allem bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln zu wettbewerblichen Problemen geführt. (wa)



