Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft.

Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft.

Bild: © Items, Grafik: © ZfK

Es bewegt sich so einiges bei der Debatte um die Einführung des europaweiten CO₂-Handels im Gebäude- und Verkehrsbereich, kurz ETS 2. Im Vorfeld des EU-Gipfels füllen quasi aus dem Nichts Positionspapiere und Briefe die Postfächer, die eine Verschiebung und Aufweichung beziehungsweise Reform des EU-Emissionshandels fordern. Dabei steht das ETS 2 gar nicht offiziell auf der Agenda.

2027 soll es losgehen mit dem ETS 2, das neben das ETS 1 für Energie und Industrie gestellt werden soll. Letzteres feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Es hat dazu beigetragen, dass die Emissionen in der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie um 48 Prozent gesunken sind.

Das Ziel des ETS 2 ist es, bis 2030 eine Emissionsreduktion von 42 Prozent gegenüber 2005 zu erreichen. Klingt ambitioniert? Ist es auch. Das Thema gewinnt jetzt im Zuge der Vorbereitung der nächsten Weltklimakonferenz und den Diskussionen um das Klimaziel 2040 an Brisanz: Industrievertreter:innen fordern eine Reform des ETS 1. Dabei geht es vor allem um das Auslaufen der freien Zuteilung der Zertifikate im Zuge der Einführung des Grenzsteuermechanismus CBAM.

Mehrere Mitgliedstaaten, die bisher noch keine CO₂-Bepreisung auf Gebäude und Verkehr eingeführt haben, haben zudem die Sorge, dass durch den ETS 2 die Preise ab 2027 zu stark steigen. Deutschland, das zurzeit einen Preis von 52 Euro pro Tonne CO₂ erhebt, wird einen deutlich glatteren Übergang erleben.

Offenbar kann sich nun auch die EU-Kommission Anpassungen vorstellen. Wie aus einem Brief der Generaldirektion Klima an EU-Abgeordnete hervorgeht, will die Behörde ETS2-Einnahmen vorziehen, um Investitionen in klimafreundliches Heizen und andere energieeffiziente Maßnahmen zu unterstützen. Die Versteigerung von ETS2-Zertifikaten soll entsprechend vorverlegt werden. Auch die sogenannte Marktstabilitätsreserve soll reformiert werden, um den CO2-Preis in den ersten Jahren moderat und stabil zu halten.

Was genau am Ende beschlossen wird, ist noch offen. Wenden wir also unseren Blick von der Brüsseler Glaskugel ab und tauchen ab in den Maschinenraum der ETS-2-Einführung in Deutschland. Denn auch wir haben unsere Hausaufgaben zu machen zur Implementierung des ETS 2 und haben diese einmal mehr, gelinde gesagt, überambitioniert erledigt. Spoiler: Es ist komplex...

Das Gute liegt oft so nah

Im Sommer hat das Bundeskabinett die Novelle der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV-E) beschlossen. Damit ist der Übergang vom nationalen Emissionshandel (nEHS) in das europäische CO2-Bepreisungssystem (ETS 2) für Gebäude und Verkehr ab 2027 formal auf den Weg gebracht. Sind Sie noch bei mir? Drei Abkürzungen in gerade einmal zwei Sätzen, die aber viel mehr sind als technische Akronyme. Doch während in Berlin noch über Veräußerungsgrenzen, Nachkaufregeln und Knappheitspreise gefeilscht wird, übersehen wir das Wesentliche: Die entscheidende Debatte ist nicht die über die Auktionsmodalitäten des Übergangsjahres 2026. Sie ist die über das Funktionieren des ETS 2 und damit der Zukunft einer entscheidenden gesellschaftlichen Frage, die längst geführt werden müsste.

Vom Festpreis zum Preisspektakel – Deutschlands komplizierter Tanz mit dem ETS 2

Manchmal fragt man sich, ob deutsche Klimapolitik mehr mit Ingenieurskunst oder mit Theater zu tun hat. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (Achtung: Abkürzung Nummer vier) jedenfalls begann 2021 recht schlicht: Festpreise, die planbar und eher unspektakulär daherkamen: jedes Jahr ein paar Euro mehr pro Tonne. Ein CO₂-Preisschild wie aus dem Baumarkt, das 2024 immerhin gut 13 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds KTF (diese Abkürzung kennen Sie sicher gut) spülte.

Doch 2026 soll nun das große Zwischenstück folgen: die Versteigerung innerhalb eines Preiskorridors als Übergang vom nationalen in den ETS 2, der 2027 starten soll. Ein Jahr lang also kein fester Preis mehr, sondern eine Auktion mit einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂, wobei diese Auktion so wenig mit Markt zu tun hat wie ein Schützenfest mit der Wall Street.

Offiziell soll sie Wettbewerb simulieren, praktisch werden die teilnehmenden Unternehmen sehr wahrscheinlich zum Höchstpreis bieten, sodass sich die simulierte Marktöffnung anfühlt wie eine Tombola ohne Lose. Ökonomisch funktioniert sie damit letztlich wie die Festpreisphase, schafft aber mehr Bürokratie – drei Systeme zwischen 2025 und 2027 für die betroffenen Akteure – und mehr Nervenaufwand.

Warum also dieser Zwischenschritt? Historisch gesehen ist er verständlich: Als das BEHG entworfen wurde, gab es noch kein europäisches ETS 2. So war die Übergangsphase ein logischer Baustein, denn in Deutschland sollte ab 2027 ein Auktionsmodell eingeführt werden. Doch inzwischen ist klar, dass Deutschland ab 2027 ins EU-System eintritt. Ein Jahr lang Übergang nur um des Übergangs willen.

Thermometer ohne Skala

Hinzu kommt die Frage der Transparenz. Paragraf 13 BEHV-E sieht nicht vor, dass Zuschlagspreise oder Gebotsstatistiken veröffentlicht werden. Wer ernsthaft investieren oder Liquidität planen will, bleibt auf Vermutungen angewiesen. Ja, so funktionieren viele Märkte, aber dies ist für eine Branche wenig hilfreich, die für langfristige Infrastrukturplanung bekannt ist, nicht für Roulettetische. Für ein System, das Marktsignale setzen soll, ist das ungefähr so sinnvoll wie ein Thermometer ohne Skala.

Und dann 2027: der große Eintritt in den ETS 2, wobei hier eine automatische Preisbremse eingebaut ist, um den Preis nicht abrupt in die Höhe schnellen zu lassen. Hinzu kommt: Sollte die EU den ETS 2 wegen hoher Energiepreise doch noch ganz verschieben, müsste Deutschland improvisieren und ein marktpreisorientiertes Festpreissystem basteln, was es auf Basis des ETS 1 für Industrie und Energie vorsieht. Das klingt nicht nach "Plan A", eher nach "Wir schauen mal, was im Werkzeugkasten noch übrig ist".

Das Fazit vieler Branchenakteure fällt daher nüchtern aus: Die Richtung stimmt. Die CO₂-Bepreisung ist längst akzeptiert und alternativlos. Aber der Weg bleibt unnötig holprig. Ein weiteres Festpreisjahr 2026 wäre wahrscheinlich genauso effektiv, nur erheblich einfacher. Stattdessen schafft man Regeln, die ein Übergangsjahr fast zu einer eigenen Wissenschaft erhebt. Bleibt die Hoffnung, dass Bundestag und Bundesrat in den kommenden Wochen noch ein wenig Glättungsarbeit im parlamentarischen Verfahren leisten. Denn wenn die Energiewirtschaft eines nicht gebrauchen kann, dann ist es ein Marktmechanismus, der nach Markt klingt, aber keiner ist.

Jetzt Debatte wagen – gerade für Kommunen

Die BEHV-Novelle markiert das Ende der Festpreisphase. Gleichzeitig sollte sie aber der Beginn einer wichtigen Diskussion sein. Denn der Erfolg des Emissionshandels steht und fällt mit der Akzeptanz. Hohe CO₂-Preise können Benzin, Heizöl und Gas deutlich verteuern. Studien rechnen mit Preissprüngen zwischen 70 und 400 Euro pro Tonne CO₂ Anfang der 2030er. Ohne sozialen Ausgleich droht Widerstand und spätestens 2027 werden wir von den Realitäten überrollt.

Auf der anderen Seite steht aber auch die große Chance, politische Wirksamkeit zu beweisen. Gerade Stadtwerke und kommunale Versorger trifft das besonders: Sie müssen Investitionen in Wärmewende, Ladeinfrastruktur und Netzausbau schultern und zugleich soziale Härten vor Ort abfedern. Für sie sind Preissignale kein abstraktes Modell, sondern Grundlage für Tarifgestaltung, Liquiditätsplanung und Kundenkommunikation. Wenn der ETS 2 nicht mit klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen startet, droht ausgerechnet die Ebene ins Straucheln zu geraten, die für Akzeptanz und Umsetzung der Energiewende vor Ort unverzichtbar ist.

Unsere Kolumnistin Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen.

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