Die Geode sorgt sich um den Wasserstoff-Markthochlauf. Nach dem Tauziehen zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament kommt es nun auf die Positionierung des Europäischen Rats im Trilog-Verfahren an. Mit dem german vote“ von Bundeskanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium drohe ein schlechter Kompromiss, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der schlechte Kompromiss scheint nach Überzeugung der Geode zwei Kernelemente zu beinhalten: Die Pflicht zur eigentumsrechtlichen Trennung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen soll zugunsten der Fernleitungsnetzbetreiber durch eine Entfristung des ITO-Models entschärft werden. Zudem soll für lokale Energieversorger der zeitlich befristete Betrieb von geographisch abgegrenzten Wasserstoffnetzinseln ermöglicht werden. Diese Änderungen helfen den Verteilnetzbetreibern nach Überzeugung der Geode aber nicht, obwohl an ihre Netze ca. 1,5 Millionen Industrie- und Gewerbekunden angeschlossen sind.
ITO-Modell nicht nutzbar
Regionale und lokale Verteilnetzbetreiber können das auf Fernleitungsnetzbetreiber zugeschnittene ITO-Modell nicht nutzen. Und der Betrieb von separierten Wasserstoffnetzinseln, die keine Anbindung an das geplante europäische Wasserstoffnetz haben dürfen und zudem zeitlich befristet sind, ist wirtschaftlich und strukturell für regionale und lokale Verteilnetzbetreiber nicht darstellbar, stellt die Geode unmissverständlich klar.
Christian Held, Vizepräsident der Geode, warnt: „Nicht nur Stadtwerke und Kommunen könnten damit beim Markthochlauf keine Rolle spielen, auch der Markthochlauf selbst wird massiv behindert, weil der schnelle Ausbau der Infrastruktur auch durch Transformation von Gasverteilnetzen nicht möglich wäre“. Dies hätte negative Konsequenzen für die Energiewende, für die Beschäftigten der Stadtwerke sowie auch für die flächendeckende Versorgung kleinerer Industrieanlagen und Gewerbebetriebe.“ Setzt sich die EU-Kommission durch, werden die Gasverteilnetze schlicht abgewickelt, so der Experte weiter.
Gasnetzentwicklungspläne erarbeiten
Der Vorschlag des EU-Parlaments enthält laut Held zudem eine sehr wichtige Ergänzung: Gefordert wird die Erstellung einer lokalen Gasnetzentwicklungsplanung durch die Verteilnetzbetreiber. Die lokale Gasnetzentwicklungsplanung ist ein wichtiger Baustein zu einer ganzheitlichen Transformationsstrategie in den Gemeinden und Kommunen. „Dies schließt die Lücke zur überregionalen Planung und gewährleistet eine integrierte Erdgas-Wasserstoffnetzplanung „bottom up“, die durch die kommunale Wärmeplanung rechtlich verankert werden kann“, führt Held aus.
Für das deutsche Versorgungssystem seien die Vorschläge des EU-Parlaments zielführend. Es sei daher entscheidend, dass diese in den anstehenden Trilog-Verhandlungen auch von der Seite des Rates Gehör finden. Es sei daher dringend geboten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundeskanzleramt als Ständiger Vertreter ihr Gewicht im Europäischen Rat einbringen mit dem Ziel, die kommunalen Energieversorgungsun-ternehmen von den überbordenden Entflechtungspflichten konkret auszunehmen und eine strukturelle und integrierte lokale Gasnetzplanung zu gewährleisten. (amo)



