Dem Nationalen Wasserstoffrat (NWR) geht das Fit-for-55-Paket der Europäischen Union an vielen Stellen nicht weit genug. Die Infrastruktur-Verordnung sei für die Einführung und Nutzung von Wasserstoff im Verkehr ein zentral bedeutsames Element, so die NWR-Vorsitzende Katherina Reiche in einer Pressemitteilung. Insbesondere die direkte Verknüpfung mit der TEN-T-Verordnung, die Ziele für den Ausbau der europäischen Verkehrsnetze bis 2030 und 2050 festlegt, sei logisch und folgerichtig. Allerdings fehle noch ein fairer Lastenausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten, um den Infrastrukturausbau für alternative Kraftstoffe den unterschiedlichen CO2-Reduktionszielen anzupassen.
Weiterhin müsse sich der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur zwar am Bedarf des Lkw-Verkehrs orientieren, die Tankstellen müssten aber so konzipiert werden, dass dort auch Pkw befüllt werden können. Kritisch beurteilt der NWR das Fehlen konkreter Ausbauvorgaben für die Jahre 2025 und 2035. „Wir gehen davon aus, dass 2035 zumindest der überregionale Schwerlastverkehr weitestgehend defossilisiert ist. Das heißt, dass dann entlang dem TEN-T Gesamtnetz in beide Richtungen mindestens alle 60 km eine H2-Tankstelle mit einer Mindestkapazität von sechs Tonnen Wasserstoff pro Tag nötig ist“, lässt sich Reiche zitieren.
Ehrgeizigere Ziele bei synthetischen Kraftstoffen
Mit Blick auf die Initiative ReFuel Aviation mahnt der NWR ein höheres Ambitionsniveau an: „Wir halten es klimapolitisch für notwendig und technisch auch für möglich, den Bedarf in der Luftfahrt bis 2050 zu 100 % mit nachhaltigen Treibstoffen zu decken“, ist Katherina Reiche überzeugt. Auch beim Hochlauf sieht das Beratungsgremium der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf: Ein kontinuierlicher und bereits um 2035 beginnender Hochlauf wäre wünschenswert, so Reiche. „Außerdem sind ehrgeizigere und zugleich technologisch umsetzbare Ziele für den Einsatz synthetischer Treibstoffe von 0,8 % bis 2027 und 2,5 % bis 2030 anzustreben, um Impulse in den Markt zu senden.“ Weitere signifikante Verbesserungen seien durch die Nutzung von Wasserstoff in Verbrennungsprozessen oder Brennstoffzellen möglich, um die Emissionen von CO2, Ruß und Aerosolvorläufern auf nahezu null zu reduzieren. Auch zur europäischen Vereinheitlichung von Regelungen, zum Berichtswesen durch die Fluggesellschaften und zur Zertifizierung und Zulassung äußert sich der NWR in seiner Stellungnahme.
„FuelEU Maritime verfolgt einen vielversprechenden Ansatz zur Steigerung des Anteils wasserstoffbasierter Kraftstoffe und nachhaltiger Biokraftstoffe“, konstatiert Reiche. Um insbesondere Wettbewerbsverzerrungen in der internationalen Schifffahrt zu vermeiden, müsse aber sichergestellt werden, dass die Ziele der EU auch international umsetzbar sind. Auch in der Schifffahrt plädiert der NWR für eine schnellere Umsetzung der Reduktionsziele. Katherina Reiche dazu: „Die zur Herstellung von nachhaltigen Kraftstoffen benötige Technologie hat inzwischen einen Reifegrad erlangt, der die industrielle Skalierung ermöglicht.“ Der NWR fordere daher die Einführung eines zweiten Reduktionspfads, der den Intra-EU-Schiffsverkehr separat regelt und ein höheres Niveau für die Minderung der Treibhausgasemissionen festlegt. Durch den anspruchsvollen Wasserstoffhochlauf in der Schifffahrt entstehe ein großer Markt für CO2-neutrale, wasserstoffbasierte Kraftstoffe, der zum Erfolg des Wasserstoffhochlaufs insgesamt beitragen und Europas Technologieführerschaft profilieren werde, unterstreicht Reiche. (amo)



