Die Coronapandemie hat unter anderem zu Verzögerungen bei wichtigen Projekten von Enercon geführt.

Die Coronapandemie hat unter anderem zu Verzögerungen bei wichtigen Projekten von Enercon geführt.

Bild: © Ingo Bartussek/Adobestock

Der Rat der EU-Energieminister hat sich auf eine Verlängerung der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) verständigt. Die Verordnung bleibt weitere zwölf Monate lang bis zum 30. Juni 2025 gültig. Damit verbunden sind zahlreiche Erleichterungen für neue Windkraftprojekte.

So gelten zahlreiche Vereinfachungen bei Repoweringverfahren. Hinzu kommt die Möglichkeit, auf eine artenschutzrechtliche Prüfung zu verzichten, wenn für den Standort bereits eine Strategische Umweltprüfung erfolgt ist. Sie können in einigen Fällen mehr als ein Jahr Zeitersparnis beim Bau einer neuen Windenergieanlage an Land bringen.

Ausbaudynamik gestärkt

"Mit den heutigen Beschlüssen können wir 7000 km Netze und Windkraftprojekte mit einer Leistung von 40 GW beschleunigen", wird Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Presseaussendung des Ministeriums zitiert. Die bereits eingesetzte Dynamik des Ausbaus von Windenergieanlagen und Stromnetzen werde so substanziell gestärkt.

Auch aus der Energiewirtschaft kommt große Zustimmung für die Entscheidung. "Die Notfallverordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus vereinfacht die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Netze deutlich", erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Insbesondere den Ausbau der Windenergie an Land hätten die in Deutschland umgesetzten Maßnahmen aus der Verordnung bereits erheblich beschleunigt.

Potenzial bei Repowering

Gleichzeitig bleibe es wichtig, auch die schnelle Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) weiter voranzutreiben. "Nur so kann auch nach dem Auslaufen der Notfall-Verordnung eine Fortführung der Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau garantiert werden", so Andreae.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) mahnt hingegen an, dass trotz der EU-Notfallverordnung noch viel ungenutztes Potenzial beim Repowering bestehe. "Repoweringprojekte haben 2023 einen Anteil von rund einem Drittel an den Neuinbetriebnahmen", so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Die Ampelregierung habe sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Repoweringverfahren deutlich einfacher zu gestalten.

Übergangsfrist für Mitgliedsstaaten

"Hier wünschen wir uns durch den Bundesgesetzgeber noch weitere Klarstellungen, die die Potenziale tatsächlich heben", so Heidebroek weiter. Die Bestimmungen aus der EU-NotfallVO seien bislang das umfangreichste Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Repowerings. Die Verlängerung der Verordnung um ein Jahr schaffe daher eine Übergangsfrist, bis die Mitgliedstaaten im Rahmen der vollständigen Umsetzung der RED III-Regelungen nachlegen können.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung nun noch im schriftlichen Verfahren formal verabschieden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Änderung dann in Kraft. (jk)

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