Die Eskalation im Nahen Osten markiert eine weitere Phase der Unsicherheit auf den globalen Energiemärkten. Beinahe jeder Angriff, jede Blockade, jeder Verhandlungsversuch mit dem iranischen Regime oder auch jedes Zitat von Donald Trump auf seiner Plattform "Truth Social" sorgt für Preisausschläge und reißerische Schlagzeilen.
Die Erinnerungen an das Krisenjahr 2022 werden wach – der Vergleich hinkt allerdings in vielen Punkten. Während damals physische Versorgungsengpässe das zentrale Risiko darstellten, dominieren heute Preisvolatilität, Marktreaktionen und geopolitische Risikoprämien. Für Stadtwerke und Energieversorger in Deutschland bedeutet das: Die Ausgangslage ist stabiler, die Herausforderungen sind jedoch komplexer.

Der zentrale Unterschied liegt in der Ausgangslage.
Ines Zenke
Partnerin der Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held
Krise unter neuen Vorzeichen
"Der zentrale Unterschied liegt in der Ausgangslage", erklärt Ines Zenke, Partnerin der Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held. "2022 war Deutschland massiv von russischem Pipelinegas abhängig. Heute ist die Versorgung durch LNG-Importe deutlich diversifizierter."
Tatsächlich stammen nur rund 6,1 Prozent der deutschen Rohölimporte aus der betroffenen Region. Zugleich passieren rund 25 Prozent des globalen Ölhandels und etwa 19 Prozent der LNG-Transporte die Straße von Hormus. Das ist zwar ein erheblicher Anteil am Welthandel, steht jedoch in keinem Verhältnis zu den bis zu 55 Prozent Gas- und 35 Prozent Ölimporten aus Russland – und zwar direkt nach Deutschland.
Volatilität statt Knappheit
Die Folge ist ein anderes Risikoprofil: Statt physischer Knappheit erleben die Märkte starke Preisschwankungen. Gaspreise stiegen zeitweise um bis zu 65 Prozent – bleiben aber deutlich unter den Extremwerten von 2022. Gleichzeitig reagieren kurzfristige Lieferverträge deutlich sensibler als langfristige Kontrakte.

Marktteilnehmer gehen mehrheitlich von einer kurzfristigen Deeskalation aus.
Dennis Warschewitz
Geschäftsführer Enerchase
Laut Dennis Warschewitz vom Analysehaus Enerchase sind die Gaspreise am langen Ende wieder rückläufig – trotz anhaltender Spannungen. "Das zeigt, dass die Marktteilnehmer mehrheitlich von einer kurzfristigen Deeskalation ausgehen." Die Gaspreise verharren allerdings weiterhin über dem Vorkrisenniveau.
Das hat auch Folgen für den kommenden Winter: "Aktuell ist der Sommer-Winter-Spread entweder flach oder in Backwardation, sodass es keinen Anreiz gibt, vor dem Winter Gas in die Speicher einzuspeichern", erklärt Volue-Expertin Sylvia Messa. Das bedeutet, dass möglicherweise Marktinterventionen erforderlich sein könnten, um die genannten "Zielwerte vor dem Winter zu erreichen".
Gelassen durch die Krise?
Die Energiekrise 2022 hat die Branche nachhaltig verändert. Stadtwerke haben ihre Beschaffungsstrategien grundlegend überarbeitet – weg von rein kostengetriebenen Modellen hin zu resilienten Portfolios. Aus den Stimmen der Branche lassen sich mehrere Trends ableiten: Portfolio- und Tranchenbeschaffung statt punktueller Einkäufe, höhere Diversifizierung der Lieferquellen, ein größerer Anteil langfristiger Kontrakte sowie flexiblere und schnellere Hedging- und Limitsysteme.
Laut ZFK-Informationen haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Stadtwerke ihre Beschaffung ausgesetzt, um eine Stabilisierung des Preisniveaus abzuwarten. Die langfristige Beschaffungsstrategie macht dies möglich. So reagierte etwa der Nürnberger Versorger N-Ergie auf die erhöhte Volatilität im Gasgroßhandel. Das kommunale Unternehmen beschafft strukturiert in kleinen Tranchen über das Jahr verteilt. Man habe die hohen Preisspitzen vermeiden wollen, erklärte N-Ergie-Vorstandssprecher Maik Render.
Langfristige Beschaffung
Die Beschaffungsstrategie der Stadtwerke ist in der Regel über mehrere Jahre angelegt, sagt Enerchase-Experte Warschewitz. Das bedeutet: Für das Jahr 2027 läuft die Beschaffung bereits seit 2024 oder 2025, und ein Großteil der Mengen ist damit schon eingedeckt. "Somit werden derartige Preisschocks abgefedert." Eine längere Hochpreisphase wäre notwendig, um signifikante Effekte auf Endkundenpreise zu sehen, fügt er hinzu.

Mit dem heutigen Wissen sehen wir keine Notwendigkeit für Preisanpassungen – und das kommt entsprechend gut an.
Peter Grabowsky
Geschäftsführer Stadtwerke Oranienburg
Erwartungsgemäß halten die Versorger überwiegend an ihren Tarifen fest – das gilt auch für Neukunden. So bietet der Dortmunder Versorger DEW21 bei sofortigem Vertragsabschluss beispielsweise eine Preisgarantie für zwei Jahre an. Ähnlich agieren auch die Stadtwerke Oranienburg: "Mit dem heutigen Wissen sehen wir keine Notwendigkeit für Preisanpassungen – und das kommt entsprechend gut an", sagte Geschäftsführer Peter Grabowsky.
Aus Sicht des Geschäftsführers der Stadtwerke Pforzheim, Aik Wirsbinna, stehen viele Versorger vor dem Problem, dass ihre Beschaffungsleitfäden externe Schocks nicht gut abbilden können. "Daher müssten ständig Sondermaßnahmen getroffen werden", erklärte er im Interview mit der ZFK. Dies gehe nur mit den entsprechenden Gremien und allen Akteuren, die dies entscheiden können.
In Konstanz liegt der Fokus der Kundenrück- und Neukundengewinnung auf der Stadt und der Region. Aufgrund einer langfristigen Beschaffungsstrategie waren die für das laufende Jahr benötigten Liefermengen bereits weit vor Ausbruch des Iran-Kriegs eingekauft worden. Auf diese Weise können die Stadtwerke die Tarife für Sondervertragskunden bis zum Jahresende stabil halten.
Und die Energiediscounter?
Eine Folge der Gasmangellage und der explodierenden Gaspreise 2022 waren massenhafte Kündigungen von Energielieferverträgen durch sogenannte Energiediscounter. Die Kundinnen und Kunden fielen dabei in die Grund- und Ersatzversorgung zurück – fehlende Energiemengen mussten teuer zugekauft werden.
Regulatorisch wurde inzwischen nachgeschärft. Mit der Anpassung von § 5 EnWG wurde eine verpflichtende Absicherungsstrategie für Stromlieferanten eingeführt. Diese Nachbesserung sei ein Instrument gegen Energiediscounter, "die sich ganz auf die kurzfristige Beschaffung am Spotmarkt verließen und damit von dem rapiden Anstieg der Preise 2022 besonders hart getroffen waren", erläutert BBH-Juristin Zenke.
Absatz 4a § 5 EnWG verlangt, dass Stromlieferanten von Haushaltskunden eine angemessene Absicherungsstrategie – Hedging – vorweisen müssen. Ziel ist ein risikoaverseres Vorgehen, damit die Notwendigkeit eines "Abschiebens in die Grundversorgung" entfällt. Allerdings gilt diese Vorgabe nur für Stromlieferanten. "Bei Sprüngen im Gasbereich käme das nicht zur Anwendung", fügt Zenke hinzu.
Neue Herausforderungen
Ganz vom Tisch sehen die Versorger dieses Problem dennoch nicht. Die regulatorische Vorgabe schütze noch nicht ausreichend, sagt Oranienburgs Stadtwerke-Chef Grabowsky: "Wir hatten bereits erste Kundenkontakte, bei denen berichtet wurde, dass Energiediscounter keine Folgeangebote mehr gemacht haben." Ob das ein nachhaltiger Trend ist, bleibe abzuwarten.
Die Iran-Krise zeigt: Die deutsche Energiewirtschaft hat aus 2022 gelernt. Stadtwerke sind heute deutlich professioneller aufgestellt, ihre Beschaffung robuster und ihr Risikomanagement strukturierter. Die zentrale Herausforderung für die Stadtwerke lautet daher nicht mehr: "Wie sichern wir Versorgung?" – sondern: "Wie managen wir Unsicherheit?"
Eine gekürzte Fassung dieses Artikels ist in der aktuellen Printausgabe der ZFK erschienen. Hier geht es zum E-Paper.



