Von Hans-Peter Hoeren
Die Vorbereitungen laufen in der gesamten Energiewirtschaft auf Hochtouren. Ab dem 6. Juni soll der Lieferantenwechsel im Strommarkt innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind davon nicht berührt. Es geht um den technischen Ablauf hinter den Kulissen. Innerhalb eines Tages sollen die Marktpartner künftig miteinander über den elektronischen Marktdatenaustausch kommuniziert und den Liefertermin geklärt haben.
Für viele insbesondere kleinere Stadtwerke wird es eine Herausforderung, die komplexen technischen Abläufe und Prozesse bis dahin vollständig umsetzen zu können. "Stand heute ist unser System nicht final auf den neuen Prozess eingestellt. Ein reibungsloser Ablauf wird unserer Einschätzung nach erst nach dem Starttermin realistisch sein", sagt etwa Joachim Kania, Prokurist und Vertriebsleiter bei den Stadtwerken Radolfzell am Bodensee. Die technische Umsetzung innerhalb eines Tages sei eine große Herausforderung – insbesondere, weil die Komplexität im Hintergrund sehr hoch sei. Die dafür notwendigen Schnittstellen und Prozesse müssten nicht nur korrekt, sondern auch stabil und fehlerfrei laufen. "Es kommt noch dazu, dass unser Vertrieb kaum noch die Chance hat einzugreifen. Sei es im Clearing, der Beratung, in der Abwicklung oder bei der vorausschauenden Problemlösung."
Stadtwerke Radolfzell: "Thema ist noch nicht in der Breite bei den Kunden angekommen"
Aber auch in der Kundenkommunikation sind die Veränderungen signifikant. Ein- und Auszüge müssen künftig zwingend im Voraus beim Energieversorger gemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Vertragsübernahme ist nicht mehr zulässig. Vor allem Hausverwaltungen oder Vermieter mit mehreren Objekten sind hier gefordert, ihre Mieter rechtzeitig aufzuklären. Wird der Auszug zu spät gemeldet, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über den bestehenden Vertrag abgerechnet wird, obwohl die vorherige Mietpartei bereits ausgezogen ist.
"Der Aufwand für die Kundensensibilisierung ist sehr hoch – vor allem, weil das Thema noch nicht in der Breite angekommen ist", berichtet Kania. Viele Hausverwaltungen und privat organisierte Vermieter, seien sich der neuen Anforderungen noch gar nicht bewusst. "Wir setzen daher auf gezielte Informationskampagnen, persönliche Gespräche mit Key Accounts und digitale Infoformate."
Kania rechnet damit, dass in der Anfangsphase vermehrt zu fehlerhaften oder verspäteten Meldungen kommen wird – und damit auch zu Verzögerungen im Wechselprozess. "Darauf stellen wir uns organisatorisch ein, indem wir intern Puffer schaffen, um Problemfälle manuell aufzufangen", so der Radolfzeller Vertriebsleiter weiter. Gleichzeitig setze man auf enge Kommunikation mit Marktpartnern.
Rewag: "Hotlines sind gut besetzt"
Eine rechtzeitige Meldung des Ein- und Auszugs ist besonders wichtig, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ab dem 6. Juni müssen Ein- und Auszüge mit einem zukünftigen Datum angekündigt werden müssen. In der Grundversorgung gilt eine Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor dem Umzug. Bei allen anderen Tarifen beträgt die Frist mindestens 10 Werktage vor dem Umzug.
Auch bei der Rewag in der bayerischen Oberpfalz stellt man sich beim Thema Umzugsmeldungen in der Anfangsphase ab Anfang Juni auf zahlreiche Clearingfälle ein. "Wir haben unsere Inboundkanäle so aufgestellt, dass wir möglichst viele – idealerweise alle – Kunden- und Marktpartneranliegen schnell bearbeiten können", sagt ein Sprecher auf Anfrage. Die Hotlines seien gut besetzt, die digitalen Kanäle ertüchtigt und die eigene Mannschaft entsprechend sensibilisiert.
Die Kunden seien über Jahre andere Abläufe und Spielregeln gewohnt gewesen. "Wir erwarten mindestens zahlreiche Irritationen und damit verbundene Kundenkontakte", heißt es weiter aus Regensburg. Denn im Zweifel müsse sich der Kunde zukünftig mehrfach mit seinem Energieversorger verständigen, um die notwendigen Informationen, wie beispielsweise Zählerstände, bereit zu stellen. Man setze deshalb auf die Kommunikation über alle verfügbaren Kontaktkanäle und führe Gespräche mit verschiedenen Zielgruppen, etwa über Infoveranstaltungen für Hausverwaltungen respektive "mit all denjenigen, die mit dem Thema Vermietung zu tun haben".
Der personelle Aufwand sei sehr hoch, deshalb müsse man auch externe Personaldienstleister einbinden. Dies liege auch daran, dass wir die interne Umstellung auf S/4HANA auf dieses Datum ausgerichtet habe, so der Rewag-Sprecher.
Erfolgt die Umzugsmeldung nicht rechtzeitig, muss der zuständige Grundversorger einspringen
Auch beim größten Stromvertrieb Deutschlands, dem Engergiekonzern Eon, hat man sich frühzeitig auf die Umstellungen vorbereitet. Auch dort ist man sich möglicher Komplikationen und Verzögerungen gerade beim Thema Umzugsmeldungen bewusst. "Wenn der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann der Vertrag künftig frühestens innerhalb von 24 Stunden beginnen, nachdem uns alle erforderlichen Daten vollständig vorliegen", verdeutlicht ein Sprecher. Für den Zeitraum dazwischen werde künftig in aller Regel der örtlich zuständige Grund- und Ersatzversorger automatisch die Belieferung zu seinen aktuellen Konditionen übernehmen – auch, falls es sich dabei nur um einen oder wenige Tage handelt.
Eine wichtige Rolle für den beschleunigten Lieferantenwechsel wird künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID) spielen, heißt es weiter. Diese ermögliche eine eindeutige Identifikation und Zuordnung eines Stromanschlusses. "Je frühzeitiger Kundinnen und Kunden uns etwa im Falle eines Umzugs die MaLo-ID ihres neuen Anschlusses mitteilen, desto reibungsloser kann der Wechsel erfolgen“, so der Eon-Sprecher weiter.
EnBW rechnet mit einigen Verzögerungen
Sowohl bei der Rewag, bei Eon und auch bei der EnBW ist man zuversichtlich, die neuen Vorgaben fristgerecht umsetzen zu können. Der Aufwand dafür, sei aber sehr hoch, betont eine EnBW-Sprecherin. Formatumstellungen würden zwei Mal jährlich routinemäßig durchgeführt. „"Diese anstehende Formatumstellung ist aber deutlich umfangreicher als üblich, es ist die größte Formatumstellung seit rund 15 Jahren.“ Vermutlich würden nicht alle Marktteilnehmer die Umsetzung schaffen – deshalb würden die automatischen Prozesse nicht überall direkt funktionieren und es könne zu Verzögerungen kommen, verdeutlicht EnBW. Bisher seien aber bereits bis zu 80 Prozent der Lieferantenwechsel innerhalb weniger Tage abgewickelt worden.
Die größte Herausforderung in der ganzen Umsetzung sei es, dass es nicht ausreiche, nur selbst die neuen Prozesse bedienen zu können, betont auch die Rewag. Sobald ein Marktteilnehmer Probleme habe – insbesondere wenn es ein großer Player im Energiemarkt ist – "kann das neue Konstrukt LWs4h ins Wanken kommen".
Stadtwerke Wunstorf: "Kosten für IT und Personal stehen in keinem Verhältnis zu Kundenvorteilen"
In der Realität werde ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden selten tatsächlich notwendig sein, ist Joachim Kania aus Radolfzell überzeugt. Ein Kunde wechsle seinen Anbieter in der Regel aufgrund von Kündigungsfristen meist mit mehreren Tagen oder Wochen Vorlauf. Das neue Prozedere erzeuge gerade bei Umzügen eine dauerhaft hohe Komplexität, Verunsicherung bei den Kunden und Kosten in den Prozessen.
"Mit der Abwicklung des Paragraphen 14a Energiewirtschaftsgesetz (Anm. der Redaktion: Es geht um die Neuregelung steuerbarer Verbrauscheinrichtungen, wie Wärmepumpen, in den Strommarkt), der Einführung dynamischer Tarife und dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel stehen wir vor vielen kommunikativen Herausforderungen und müssen schauen, dass wir unserer Kunden nicht überfordern“, bringt es der Vertriebsleiter vom Bodensee auf den Punkt. "Nebenbei" müsse man dann noch eine Energiewende umzusetzen, auf der eigentlich der Fokus liegen sollte.
Ähnlich ist der Tenor bei Henning Radant, Geschäftsführer der Stadtwerke Wunstorf in Niedersachsen. "Der Aufwand für die Umsetzung ist enorm und Kosten der Branche für IT und Personal stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen für den Verbraucher", kritisiert Radant. Er sieht in der regulatorischen Vorgabe einen weiteren Baustein für Bürokratieaufbau und eine Erschwernis bei der Erfüllung von Kundenbedürfnissen, die so eigentlich gar nicht existierten. Nach Winterpaket und Preisbremsen sei das eine weitere Maßnahme, die den Betrieb und die Leistungsfähigkeit eines kleinen Energieversorgers noch schwieriger mache respektive weiter einschränke.



