Der Verein engagiert sich für den Klima- und Naturschutz.

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Bild: © Neil Harvey/Unsplash.com

Im Zuge der Lockerungen der EU-Nachhaltigkeitsdirektive CSRD sind viele kommunale Unternehmen künftig nicht mehr verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Dies war ursprünglich ab 2026 geplant. Viele Netzwerke und Beratungsunternehmen erwischte die Ankündigung aus Brüssel im Frühjahr ziemlich unvorbereitet. Das bestehende Beratungsangebot war oftmals vollständig auf die Umsetzung dieser konkreten Richtlinie abgestimmt,  neue Beratungsansätze oder Themenbausteine waren gefragt.

Das trifft auch auf zwei Arbeitsgemeinschaften kleinerer und mittlerer Stadtwerke aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland unter Federführung von Juliane Fleischer, Projektmanagerin bei der EDEW Energiedienste, zu. Diese Betriebe hatten sich bereits intensiv in den beiden Netzwerken mit insgesamt 19 Unternehmen auf die Umsetzung der CSRD-Vorgaben vorbereitet und unter anderem die Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und waren auf einmal nicht mehr berichtspflichtig.

Viele der Teilnehmer an diesen Netzwerken halten Nachaltigkeitsdaten und ein entsprechendes Reporting dazu aber weiterhin für ein wichtiges strategisches Thema, auch in der Kommunikation mit Banken und Stakeholdern. Sie wollen deshalb die Arbeit im Netzwerk fortsetzen und streben die Umsetzung von Berichten nach dem freiwilligen KMU-Standard der EU (VSME) an. Das gilt auch für Anja Lemke, Geschäftsführerin der Stadtwerke Sondershausen und Christiane Sperling, Werkleiterin des Gaswerks Illingen, die vergangene Woche auf einem Panel der ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz über das Projekt berichtet hatten. Bei einem Online-Austausch haben zehn der Unternehmen ihre wichtigsten Learnings rund um die CSRD-Direktive und die Omnibus-Initiative zusammengefasst. Das sind die wichtigsten vier Botschaften:

1. Unsicher gestartet, gemeinsam gestärkt – CSRD wird als Lernprozess gesehen

Kommunale KMU brauchen bei der Umsetzung europäischer Vorgaben frühzeitig realistische und handhabbare Leitplanken. Besonders kleinere Energieversorger standen beim Einstieg in die CSRD vor erheblichen Unklarheiten und fühlten sich zum Teil überfordert. Unsicherheiten hinsichtlich des schwer abschätzbaren Arbeitsaufwands, der verfügbaren Ressourcen und sprachlicher Hürden (Übersetzungen sind notwendig) bremsten den Start. Der Zusammenschluss in Thüringer Arbeitsgemeinschaften erwies sich dabei als wertvoll – er schuf Raum für die inhaltliche Auseinandersetzung mit der CSRD und förderte den kollegialen Austausch in einem Netzwerk, in dem man voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen konnte.

 2. Entlastung genutzt, Weichen neu gestellt – kommunale KMU setzen jetzt auf den VSME

Die EU-Omnibus-Initiative und die damit verbundene Befreiung von der CSRD-Pflicht brachten den vormals berichtspflichtigen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften zunächst spürbare Erleichterung. Mit der Entlastung von den komplexen Anforderungen der CSRD entstand neuer Handlungsspielraum. Gleichzeitig stellte sich die Frage, wie der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden kann. Viele Mitgliedsunternehmen entschieden sich daher, auf den freiwilligen und praxisnäheren VSME-Standard umzusteigen und hierzu ein weiteres gemeinsames Projekt mit der EDW Energiedienste und den Energieforen Leipzig zu starten. Ein wichtiges Ziel hierbei ist, die Attraktivität gegenüber Investoren und Kreditgebern zu sichern – denn auch ohne formale Berichtspflicht steigt zunehmend der Druck, Nachhaltigkeitsinformationen transparent bereitzustellen.

3. Trotz Rückschlägen bleibt die Bilanz insgesamt positiv

Auch wenn die Entlastung durch die EU-Omnibus-Initiative bedeutet, dass Teile der bereits begonnenen CSRD-Arbeit nicht weitergeführt werden müssen, empfinden viele Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaften ihren bisherigen Einsatz nicht als vergeblich. Zwar bestehen vereinzelt Ärgernisse über den bereits investierten Arbeits- und Kostenaufwand – dennoch überwiegt die Haltung, dass das Erarbeitete werthaltig bleibt. Die entstandenen Grundlagen lassen sich für zukünftige Anforderungen weiterverwenden. Darüber hinaus haben die Unternehmen wichtige Lerneffekte erzielt und ihre Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit gestärkt. Die intrinsische Motivation, verantwortungsvoll und transparent zu wirtschaften, bleibt damit ein starker Antrieb – unabhängig von regulatorischen Pflichten.

4. Klare Standards, echte Entlastung – Erwartungen an Politik und Verbände

Kommunale KMU wünschen sich von der Politik klare, verlässliche und praxisnahe Vorgaben, die sich an ihren tatsächlichen Rahmenbedingungen und Unternehmensgrößen orientieren. Nur mit zukunftsfähigen, passgenauen Standards lassen sich Anfragen von Banken, öffentlichen Stellen und weiteren Stakeholdern effizient und einheitlich beantworten – nach dem Prinzip: One Report Fits All. Der VSME sollte dafür weiterentwickelt und als Standard für KMU etabliert werden. Verbände der Energie- und Kommunalwirtschaft sind gefordert, die Interessen ihrer Mitglieder konsequent zu vertreten und sich für praxistaugliche, größenangepasste Regelwerke stark zu machen. Gleichzeitig sollten sie praktische Unterstützung bieten – etwa durch konkrete Leitfäden. So entsteht Handlungssicherheit, die eine gezielte Ressourcenplanung ermöglicht und eine positive Haltung gegenüber dem Thema Nachhaltigkeit stärkt – auch ohne gesetzliche Berichtspflicht.

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