Auch die Stadtwerke Pforzheim gehen mit ihren Preisen für Neukunden in der Grundversorgung deutlich zurück.

Auch die Stadtwerke Pforzheim gehen mit ihren Preisen für Neukunden in der Grundversorgung deutlich zurück.

Bild: © Stadtwerke Pforzheim

Nach der Mainova müssen nun auch die Stadtwerke Pforzheim (SWP) vorerst ihren Neunkundentarif in der Grundversorgung aufgeben. Das Landgericht Mannheim hat dem mehrheitlich kommunalen Versorger aus Baden-Württemberg untersagt, zwei voneinander abweichende Tarife für Neu- und Bestandskunden anzuwenden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht gab damit einem Antrag des Wettbewerbers Lichtblick statt. Der Ökostromanbieter hatte sich wie auch vor dem Landgericht Frankfurt im Wesentlichen auf das Kartellrecht gestützt und damit argumentiert, dass der Tarifsplit zu niedrige Bestandskundenpreise zur Folge habe, die die Kunden der SWP respektive der Mainova von einem Wechsel abhalte.

Lichtblick hat offenbar in ganz Deutschland geklagt

Die Bestandskundentarife der SWP liegen aktuell bei 32 Cent pro kWh (Arbeitspreis), bei Lichtblick bei über 40 Cent. Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, hat Lichtblick offenbar flächendeckend in Deutschland Klagen eingereicht.

In seiner Pressemitteilung vom 25. Februar kritisierte der Ökostromanbieter insbesondere die Anhebung des Neukund*innen-Tarifs der Stadtwerke Pforzheim in der Grund- und Ersatzversorgung Ende 2021 auf 107,66 Cent pro Kilowattstunde - eine Steigerung um über 300 Prozent.

Im Januar hatte dann der Versorger den Preis auf 55,24 Cent gesenkt. Das Gericht habe festgestellt, dass die SWP  nicht glaubhaft gemacht hätten, "dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt war“, schreibt Lichtblick weiter.

SWP: "Rechtlich hochumstrittene Fragestellung"

Das Landgericht Mannheim habe festgestellt, dass die Grundversorgung generell „wirtschaftlich attraktiv“ sei. Trotzdem hätten Hunderte Stadtwerke in den letzten Monaten höhere Neukund*innen-Tarife in der Grundversorgung eingeführt.

Anders als im Fall der Mainova vor dem Landgericht Frankfurt war der Entscheidung des Mannheimer Gerichts eine mündliche Verhandlung vorausgegangen. Die SWP prüfen nun, Rechtsmittel einzulegen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Es handle sich „hier um eine rechtlich hochumstrittene Fragestellung“ und es lägen bereits mehrere anderslautende erstinstanzliche Entscheidungen vor, so der Kommualversorger. Auch die Mainova hatte in dieser Woche angekündigt, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.

SWP bieten künftig nur noch einen Grundversorgungstarif an

Lichtblick war unter anderem am 25. Januar vor dem Landgericht Berlin mit seiner Klage abgeblitzt, ebenso am 2. Februar vor dem Landgericht Leipzig. Auch das Landgericht Köln hatte Anfang Januar den Antrag auf einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen den Neukundentarif der Rheinenergie zurückgewiesen.

Dort hatte die VZ NRW eine Beschwerde in der nächsthöheren Instanz angekündigt. In einigen Verfahren seien bereits Rechtmittel anhängig, so dass man auf eine baldige rechtsverbindliche Klärung hoffe, so die SWP weiter.

Gleichwohl werde das Unternehmen aus unternehmerischer Sorgfalt nur noch einen Grundversorgungstarif anbieten und nun eine zukünftige Preisanpassung für das gesamte Kundensegment prüfen.

SWP hatten im Dezember und Januar Neukundentarife eingeführt

Die SWP zeigten sich weiterhin davon überzeugt, dass die Entscheidung im Dezember 2021 sowie im Januar 2022 gesonderte Preise in der Grund- und Ersatzversorgung einzuführen, vor allem besonders die Kunden, die oft aus persönlichen Gründen keine Wechselmöglichkeiten hätten, gegen das risikoreiche Geschäftsmodell einiger Energiediscounter geschützt und die Preisstabilität in diesem Kundensegment gewährleistet habe.

Auslöser waren insbesondere die Lieferstopps größerer Energieanbieter wie Gas.de und Stromio.

VKU: "Grundversorgertarife nicht grundsätzlich unzulässig"

Das Gericht habe aus spezifischen wettbewerbsrechtlichen Gründen den SWP die Anwendung unterschiedlicher Grundversorgungstarife untersagt, kommentiert Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU). „ Das Gericht machte deutlich, dass gespaltene Grundversorgertarife nicht grundsätzlich unzulässig seien, im konkreten Fall aber nicht gerechtfertigt seien. Wir bedauern diese Entscheidung“, so Liebing weiter.

Andere Gerichte und Kartellbehörden hätten die Zulässigkeit gespaltener Grundversorgertarife gerade im Hinblick auf das Marktgeschehen in den letzten Monaten dagegen bisher bestätigt. „Wir sehen daher einer Entscheidung in der nächsten Instanz optimistisch entgegen“.
 
Bei der Entscheidung des Landgerichts Mannheim gehe es mitnichten um Verbraucherschutz, sondern ausschließlich um die wirtschaftlichen Interessen des klagenden Unternehmens, das als Teil einer internationalen Unternehmensgruppe nach eigenen Angaben 1,7 Mio. Kunden in Deutschland habe.

Lichtblick: "Niedrige Bestandkunden-Tarife behindern den Wettbewerb"

Das belegen auch zentrale Aussagen in der Pressemitteilung von Lichtblick. Überhöhte Preise für Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung würden laut Gericht jedoch gleich auf zwei Wegen den Wettbewerb behindern, heißt es dort.

Erstens ermöglichten sie niedrige Bestandskund*innen-Tarife, was den Wettbewerb beschränke. Und zweitens kämen sie einer „faktischen Marktabschottung“ gleich. Denn ein*e Stadtwerke-Kund*in, der oder die grundsätzlich bereit sei, zu einem Wettbewerber zu wechseln, werde abgeschreckt, argumentiert Lichtblick.

Schließlich müssten Kund*innen fürchten, "selbst die exorbitant hohen Neukund*innen-Preise zahlen zu müssen, sollten sie in Zukunft auf die Grundversorgung angewiesen sein".

Preisprüfungsverfahren der Landeskartellbehörde läuft noch

Das Thema Neukundentarife in der Grundversorgung beschäftigt die Stadtwerke Pforzheim nicht nur vor dem Landgericht Mannheim. Wegen der kurzzeitigen Erhöhung der Neukundentarife in der Grund- und Ersatzversorgung auf 107,66 Cent läuft aktuell noch ein Preisprüfungsverfahren der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg. (hoe)

(Der Artikel wurde am 25. Februar, gegen 15 Uhr, mit der Lichtblick-Pressemitteilung aktualisiert, die erst an diesem Tag erschienen ist).

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