Vertreter am Türspion (Symbolbild)

Vertreter am Türspion (Symbolbild)

Bild: © Dan Race/stock.adobe.com

Der kommunale Grundversorger Energieversorgung Mittelrhein (EVM) aus Koblenz beklagt "in den vergangenen Wochen eine neue Qualität unlauterer Methoden" durch Wettbewerber im Haustür(Door2door)- und im telefonischen Energievertrieb. Gegen einen der Konkurrenten, Innogy, und seinen klinkenputzenden Dienstleister habe man rechtliche Schritte eingeleitet und einige Hausierer angezeigt, teilte Unternehmenssprecher Christian Schröder mit. In einer Pressemitteilung der EVM stand ohne Zeitangabe, EVM-Kunden würden in "vielen" Fällen unter Vorwänden zu einer Unterschrift unter einen Energieliefervertrag bewogen. "Das ist schlichtweg Betrug", kommentierte Schröder. So hätten sich Werber als EVM ausgegeben oder vorgegaukelt, diese fusioniere demnächst mit Innogy. Deshalb müsse der bestehende Vertrag angepasst werden.

Gegenüber der ZfK konkretisierte die EVM die Vorwürfe: "Der Innogy werfen wir vor, mit Falschaussagen und unter Vorwand Kunden der EVM zum Wechsel zu bewegen. Wollen diese nicht wechseln, geben die Door-to-door-Mitarbeiter der Innogy vor, dass Innogy und EVM ein Unternehmen seien und die Verträge nur angepasst würden. Neun Fälle sind uns seit Mitte Februar gemeldet worden. Wir werden Innogy nun abmahnen."

Innogy bestätigte der ZfK den Eingang einer Abmahnung, wollte aber "wegen des laufenden Verfahrens" nichts über deren Inhalte sagen. Haustürwerber für Innogy seien seit vergangener Woche nicht mehr im EVM-Grundversorgungsgebiet tätig. Diese jedenfalls hätten auf Nachfrage solche Vorwürfe zurückgewiesen. Man gehe der Sache nach, aber zunächst stehe Aussage gegen Aussage. Der Vorwurf unlauterer Vertriebsmethoden sei ein "ganz normaler Reflex von Grundversorgern", sobald man in deren Gebiet eindringe. Innogy ist selbst in anderen Gegenden der lokale Marktführer.

"Erfolgreicher Vertriebskanal"

Door2door sei ein erfolgreicher Vertriebskanal mit einer niedrigen Beschwerden-Quote im Promille-Bereich. Innogy nutze ihn seit langem, wie andere Energieversorger auch, zum einen in einem Gemeinschaftsunternehmen mit einer externen Vertriebsmannschaft, zum anderen mit ein, zwei externen Dienstleistern. Die Vorwürfe seien aus folgenden Gründen unwahrscheinlich, wenn auch "nicht ganz" auszuschließen:

  • Die RWE-Tochter akquiriere nur in Gebieten, in denen sie wesentlich günstiger anbieten könne als der Grundversorger, habe also Winkelzüge nicht nötig.
  • Alle Werber würden "mehrmals intensiv" geschult und auf die Verhaltensregeln von Innogy verpflichtet.
  • Zudem riefen Konzernmitarbeiter so gewonnene Neukunden in einem "Quality Call" an, glichen die Daten ab und wiesen auf das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften hin.
  • Werde unlauteres Verhalten bekannt, reichten die Sanktionen von Nachschulungen bis zur Trennung von einem Dienstleister.

Erfahrung mit Unterlassungserklärung

Innogys Vorgängergesellschaft RWE Vertrieb AG hatte 2016 gegenüber einer Vorgängergesellschaft der EVM, der Kevag, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie durfte von da an nicht behaupten, dass die Kevag pleitegegangen sei, solange sie das nicht beweisen konnte. (geo)

Die Meldung wurde am 12. April 2019 mit genaueren Angaben der EVM aktualisiert. (geo)

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