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Haller beenden Rechtsstreit mit Vergleich

Der Windpark Kohlenstraße wurde bereits im Dezember 2014 genehmigt. Dann kam es zu einer Klageflut, die jetzt abgearbeitet ist. Die Windpark-Gesellschaft kam der Klägerin entgehen.
12.02.2018

Gebhard Gentner, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall

Der Rechtsstreit um die vom Landratsamt Schwäbisch Hall erteilte Genehmigung für den Windpark Kohlenstraße wurde am vergangenen Freitag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem Vergleich beendet. Damit ist die Genehmigung vom Dezember 2014 bestandskräftig. „Der Richter hat in der fünfstündigen Verhandlung bereits frühzeitig signalisiert, die Klagen abzuweisen“, so Gebhard Gentner, Geschäftsführer der Windparkgesellschaft Windpark Kohlenstraße GmbH & Co. KG, in einer Pressemitteilung.

Im Zuge eines Vergleiches haben sich beide Parteien angenähert. Der Beschwerden der Klägerinnen über die Schallemissionen wurde Rechnung getragen: Die Windpark Kohlenstraße GmbH hat sich bereit erklärt, Nachmessungen auf eigenen Kosten durchzuführen.

„Wir bewerten das Ergebnis des Verfahrens als Erfolg und haben damit nun endgültig alle anhängigen Verfahren zu unseren Gunsten abgearbeitet“, zeigt sich Gentner zufrieden. Nachdem die umfangreichen Klagen aus dem Jahr 2015 im gerichtlichen Eilverfahren bereits mit großer Deutlichkeit abgewiesen wurden, ist der Vergleich vor dem Verwaltungsgericht nun der Abschluss langer und kostenintensiver juristischer Auseinandersetzungen gegen das Projekt Windpark Kohlenstraße, erklärte das Unternehmen. (al)