Absperrventil vor einem Gärbehälter einer neuen Biogasanlage.

Absperrventil vor einem Gärbehälter einer neuen Biogasanlage.

Bild: © Countrypixel/Adobestock

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am gestrigen Dienstag (1.August) wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen des angeschlagenen Biomethanhändlers BMP Greengas GmbH eröffnet. Von der Insolvenz des in München ansässigen Unternehmens dürften über 100 Stadtwerke betroffen sein, die zu den Abnehmern und Lieferanten von BMP gehören.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung soll die Sanierung und den Fortbestand der mittelbaren EnBW-Tochter sichern. Den Löwenanteil der Sanierung müssen die Stadtwerkekunden stemmen. Da der Biomethanhändler seine Mengen langfristig verkauft, aber nicht entsprechend eingedeckt und abgesichert hatte, wurden in den vergangenen Wochen viele Lieferverträge angepasst. Viele Kommunalversorger verzichteten dabei auf signifikante, zugesagte Mengen und müssen zudem massive Preiserhöhungen in Kauf nehmen.

Laut ZfK-Informationen hatte BMP Greengas seit Eröffnung des Schutzschirmverfahrens Ende Mai den Stadtwerken mit einer kompletten Nichterfüllung der langfristigen Lieferverträge gedroht, wenn diese nicht zu massiven Zugeständnissen und Änderungen bereit seien.

BMP Greengas kann sich von Verträgen lösen

Die Insolvenzordnung räumt dem Schuldner die Möglichkeit ein, sich von nicht vollständig erfüllten, gegenseitigen Verträgen zu lösen. Das heißt konkret: Bei den Lieferverträgen der Stadtwerke, die sich nicht auf Änderungen eingelassen haben,  dürfte BMP Greengas nun die Option der Nichterfüllung wählen.

Die betroffenen Unternehmen hätten dann keinen Anspruch mehr auf Belieferung durch die BMP und müssten sich die kompletten Mengen zu aktuell bis zu drei Mal so hohen Preisen am Markt beschaffen. Den dadurch entstehenden Schaden können sie zur Insolvenztabelle anmelden.

Rechtliche Besonderheit bei Änderungsverträgen

Die Option, sich von den Verträgen zu lösen, hat BMP Greengas nach ZfK-Informationen aber auch bei den Änderungsverträgen. Um sicherzustellen, dass die Verträge auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, wurde eine spezielle rechtliche Konstruktion gewählt, die eine Zusicherung zur Vertragserfüllung beinhaltet, ohne aber mit den Befugnissen und Zugriffsrechten des Insolvenzrechts zu kollidieren.

Eine Nichterfüllung der Änderungsverträge dürfte eine Sanierung unmöglich machen und zur Einleitung eines Regelinsolvenzverfahrens führen. Aus Branchenkreisen ist aktuell aber zu hören, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Sanierung nicht möglich wäre.

Die betroffenen Stadtwerke müssen nun bis zum 31. August ihre Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Angestrebt ist offenbar, dass der Insolvenzplan bis etwa Mitte August steht. Die Gläubigerversammlung ist für den 12. Oktober angesetzt. Die Forderungen dürften im dreistelligen Millionenbereich liegen. Zum Sachwalter wurde der Stuttgarter Rechtsanwalt Dietmar Haffa bestellt. Einen Kommentar zum Thema und zur Rolle von EnBW finden Sie hier. (hoe)

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