Der ostdeutsche Regionalversorger Mitgas hat die Grund- und Ersatzversorgung von früheren Kunden des Anbieters Gas.de abgelehnt. Das bestätigte die EnviaM-Tochter der ZfK.
Den betroffenen Kunden habe Mitgas eine Weiterbelieferung zu Sondervertragskonditionen angeboten. Der Sondervertrag habe keine feste Laufzeit und könne jederzeit durch Abschluss eines anderen Gasliefervertrags beendet werden.
Etwa 5000 Kunden betroffen
Laut Mitgas sind im eigenen Grundversorgungsgebiet etwa 5000 Kunden von der Kündigung der Bilanzkreisverträge des Anbieters Gas.de betroffen.
"Einen derart hohen Kundenzuwachs konnte Mitgas nicht vorhersehen", teilt eine Unternehmenssprecherin mit. Dies sei daher weder bei der Gasbeschaffung noch bei der Kalkulation der Grund- und Ersatzversorgungspreise berücksichtigt worden.
"Wirtschaftliche Unzumutbarkeit"
Dazu kämen Beschaffungskosten, die in den vergangenen Monaten angesichts rekordhoher Großhandelspreise erheblich gestiegen seien.
Mitgas beruft sich darauf, dass es "wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung ablehnen könne.
"Muss man sehr gut begründen"
Eine Option, die auch Rechtsanwältin Christina Will von der Kanzlei Rosin Büdenbender ins Spiel brachte – zumindest für Grundversorger. Demnach sind diese laut § 36 Abs. 1 S. 3 EnWG nicht dazu verpflichtet, Neukunden in der Grundversorgung zu beliefern, wenn das für sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
"Das müssen die Grundversorger allerdings sehr gut begründen", fügte sie hinzu. "Denn aufgrund der elementaren Bedeutung der Energieversorgung für jeden Haushalt stellt die Verweigerung der (Wieder-)Aufnahme eines Haushaltskunden in die Grund- oder Ersatzversorgung grundsätzlich die ultima ratio dar."
Deutlich höherer Verbrauchspreis
Enorme Zusatzkosten durch die Nachbeschaffung von Gas in einer Ausnahmesituation wie jetzt könnten allerdings ein Argument für die Unzumutbarkeit darstellen, sagte Will.
Mitgas berechnet in der Grundversorgung einen Verbrauchspreis von 9,07 Cent pro kWh. Im Sondertarif für ehemalige Gas.de-Kunden beträgt dieser 17,71 Cent pro kWh. Der Grundpreis von 80,33 Euro pro Jahr bleibt identisch.
Was, wenn Kunden Sondervertrag ablehnen?
Wo frühere Gas.de-Kunden landen, wenn sie den Sondervertrag ablehnen sollten, blieb vorerst unklar. Mitgas geht davon aus, dass die Kunden das Sonderprodukt annehmen.
Netzbetreiber Mitnetz Gas schreibt dazu: "Die Abnahmestellen sind dem Bilanzkreis des Grund- und Ersatzversorgers zugeordnet. Solange die Kunden keinen anderen Lieferanten wählen, bleibt diese Zuordnung beibehalten."
Trend zu separaten Grundversorgungstarifen
Mit dem Lieferstopp des privaten Anbieters Gas.de sind bundesweit wohl Zehntausende Kunden in die Ersatzversorgung gefallen. Viele Energieversorger führten daraufhin separate, teils deutlich teurere Grundversorgungstarife für Neukunden an. (Die ZfK berichtete.)
Am Montagvormittag zählte das Portal Preisvergleich.de bereits 95 Versorger, die diesen Weg gewählt hatten. Keine separaten Grundversorgungstarife haben nach jetzigem Stand die Stadtwerke München vorgenommen. Sie haben seit Beginn der Energiekrise eine mittlere vierstellige Zahl an Kunden übernommen. (aba)
Korrektur: In einer ersten Fassung wurde im Zusammenhang mit der Ablehnung von Neukunden auf § 36 Abs. 1 S. 2 EnWG verwiesen. Tatsächlich handelt es sich um § 36 Abs. 1 S. 3 EnWG.


