Die Corporate Sustainability Reporting Directive weitet die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Vielzahl kommunaler Unternehmen aus. Im Interview spricht Jens Heiling, Senior Manager von Ernst & Young, über Erfolgsfaktoren und die Ausgangsvoraussetzungen der Branche.
Herr Heiling, Sie waren im letzten Jahr bei der Einführung der Berichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) in der Automobilbranche involviert. Worauf kommt es dabei an, welche Ihrer Erfahrungen dort lassen sich gegebenenfalls auch auf die Kommunalwirtschaft übertragen?
Jens Heiling: Zentral für den Erfolg eines solchen Projekts ist das abteilungsübergreifende Arbeiten und ein gutes Projektmanagement. Wenn es um Themen wie Governance oder Risikomanagement geht, müssen alle relevanten Abteilungen mit in‘s Boot geholt werden. Das ganze Unternehmen ist mehr oder weniger von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen und sehr viele Bereiche müssen hier Daten erheben und zuliefern.
Die Schaffung einer entsprechenden Awareness ist wichtig.
Ganz wichtig ist auch die Kommunikation aus den Abteilungen in die Geschäftsführung. Da geht es beispielsweise um die Bedeutung des Themas, die Anforderungen, den Ressourcenbedarf, die Auswirkungen auf die Compliance. Gerade Stadtwerke haben im Zuge der Energiekrise und der Einführung der Energiepreisbremsen so viele andere drängende Themen, dass es wichtig ist, dass hier eine entsprechende Awareness für die Wichtigkeit des Themas CSRD geschaffen wird.
Bis 6. Juli 2024 muss die CSRD in nationales Recht umgesetzt werden. Wie groß ist der Zeitdruck, jetzt in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusteigen?
Heiling: Aktuell sind sämtliche Informationen zu den Standards nur auf Englisch verfügbar. So lange keine deutsche Version dieser Standards vorliegt und man nicht weiß, ob man überhaupt berichtspflichtig ist, ist eine Umsetzung schwierig bzw. unmöglich. Anders ist das bei kommunalen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer AG, die sicher wissen, dass sie künftig die entsprechenden Größenvoraussetzungen erfüllen und unter die CSRD fallen. Wir sehen hierbei aber sehr unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor.
Unternehmen, die bereits einen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis des DNK oder GRI erstellt haben, werden sich leichter tun.
Das müssen Sie ein bisschen näher erklären.
Es gibt bereits Unternehmen, die seit einigen Jahren nichtfinanzielle Erklärungen erstellen müssen und hier bereits grundlegende Berichtsprozesse aufgebaut haben. Es gibt auch etliche Unternehmen, die auf freiwilliger Basis einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, beispielsweise auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder auf Basis der GRI-Standards. Hier ist das Bild sehr heterogen, sowohl in der Privat- als auch in der Kommunalwirtschaft. Sicher ist, dass kommunale Unternehmen, die bereits einen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis des DNK oder der GRI erstellen, sich mit der Umsetzung der CSRD leichter tun werden.
(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)
ZfK organisiert im Mai erstmals eine eigene Nachhaltigkeitskonferenz
Für Unternehmen, die sich zum Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung informieren und im Netzwerk von den Erfahrungen anderer kommunaler Unternehmen profitieren wollen, bietet die ZfK am 11. Mai erstmalig eine ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz an. Dabei wird es unter anderem auch um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und das Lieferkettengesetz gehen, aber auch um erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategien. Im Rahmen der Veranstaltung in Berlin verleiht die ZfK zum mittlerweile vierten Mal den ZfK-NachhaltigkeitsAward.
------------------------------------------
Einen ausführlichen Hintergrund zum Thema CSRD und ob diese auch für Eigenbetriebe, Zweckverbände oder kommunale Unternehmen in der Form einer AöR Gültigkeit hat, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der ZfK, die vergangene Woche erschienen ist. Zum Abo geht es hier.



